Novellierung des Bundesjagdgesetzes: Wald und Wild müssen zusammen gedacht werden

31. März 2021 | Wälder, Naturschutz

Berlin. Naturschutzverbände NABU, WWF und BUND sind verärgert über die durch Einzelinteressen ausgelöste Verschiebung der Abstimmung. Im Bundestag sollte am vergangenen Donnerstag das Bundesjagdgesetz novelliert werden. Im letzten Moment wurde der Tagesordnungspunkt wieder gestrichen. Auf Drängen bayerischer Wald- und Grundeigentümer stellt die CDU/CSU-Bundesfraktion die zäh ausgehandelten Kompromisse des Gesetzesentwurfes in Frage. Damit blockiert sie das parlamentarische Verfahren. Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Hauptknackpunkt scheint die Frage zu sein, wie viel oder wenig Schalenwild für den Wald und seine Eigentümer zumutbar ist.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kann diesen Streit nicht nachvollziehen: "Bei der Novellierung geht es nicht um ein Entweder-oder sondern um ein Sowohl-als-auch. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Abschlussplanung zukünftig revierbezogen zwischen Waldeigentümern und Jagdberechtigten vereinbart werden muss. Anders als bisher werden damit sowohl die waldbaulichen als auch die jagdlichen Interessen angemessen berücksichtigt. Dabei soll zukünftig stärker auf die Naturverjüngung geachtet und nicht länger nur einseitige Interessen berücksichtigt werden."

Der von Trockenheit und Hitze gezeichnete Wald muss sich verjüngen und sich möglichst aus eigener Kraft dem Klimawandel anpassen können. Auf Grund hoher Reh- und Rotwildbestände gelingt dies in vielen Regionen nicht. Umso dringlicher ist es, die gesetzlichen Grundlagen für die Jagd und insbesondere die Abschussplanungen zu modernisieren. Der ausgehandelte Entwurf des Jagdgesetzes trägt dem Rechnung und richtet sich stärker auf gesamtgesellschaftliche Erfordernisse aus. Jagd muss einen aktiven Beitrag für den Erhalt der Biodiversität und für zukunftsfähige Mischwälder leisten. Für den Waldumbau braucht es Jägerinnen und Jäger als verantwortungsvolle Partner. Das schaffen die Waldbesitzer nicht allein.

NABU, WWF und BUND appellieren deshalb an die Vernunft der Abgeordneten. Die von vernünftigen Kompromissen geprägte Novelle des Bundesjagdgesetzes darf nicht an überzogenen Einzelinteressen von Jagd- oder Forstwirtschaft scheitern. "Der Entwurf der Bundesregierung ist ein guter Kompromiss, der sicherlich an mehreren Punkten und mit Blick auf einzelne Forderungen des Bundesrats noch verbessert werden sollte", so der Naturschutz-Vorstand des WWF, Christoph Heinrich. "Die Gesetzesnovelle auf die Aspekte Jagdscheinprüfung, Schießnachweis und Bleimunition zu reduzieren - wie derzeit diskutiert - wäre jedoch fatal. Dies konterkariert die milliardenschweren Waldrettungsprogramme. Geld allein löst die Probleme des Waldes nicht. Politisches Handeln heißt auch, die Rechtslage an neue Rahmenbedingungen anzupassen“, stellt Christoph Heinrich fest.

Angesichts des aktuellen Waldzustands und des rasant voranschreitenden Klimawandels drängt die Zeit. Der naturgemäße Waldumbau kann nicht auf die nächste Legislatur und einen neues Gesetzgebungsverfahren warten.

Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ergänzt: "Wir brauchen ein verpflichtendes Vegetationsgutachten, um Waldbesitzerinnen, Waldbesitzern sowie Jägerinnen und Jägern ein belastbares Instrument für die Regulierung der Reh- und Rotwildbestand an die Hand zu geben. Dabei wollen wir die dringend notwendige Naturverjüngung in Laub- und Mischwäldern so gestalten, dass tatsächlich vielfältige klimastabile Wälder mit vielen Baumarten entstehen können. Ohne ein solches Instrument ist die Novelle eine Gefahr für den Schutz vielfältiger und klimaresilienter Wälder".

Mehr Informationen

  • Kontakt: Magnus Wessel, BUND-Naturschutzexperte, Tel. (030) 27 58 65 43, Mobil: (0160) 93 72 18 30, E-Mail: magnus.wessel(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle (Daniel Jahn / Judith Freund / Heye Jensen), Tel. (030) 2 75 86-425 / -531 / -497 / -464, presse(at)bund.net

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