Neues Arzneimittelgesetz verleitet zu steigendem Einsatz von Reserveantibiotika in Tierfabriken

01. August 2014 | Massentierhaltung, Landwirtschaft

Berlin: Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden im Jahr 2013 mehr Reserveantibiotika an Tierhaltungen abgegeben, welche besonders in der Humanmedizin wichtig sind. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnte mit Blick auf die Resistenzbildung vor dem verstärkten Einsatz dieser Antibiotikawirkstoffe. Der Verband kritisierte, dass die verstärkte Vergabe auch eine Folge des im vergangenen April in Kraft getretenen Arzneimittelgesetzes sei.

"Die sogenannten Reserveantibiotika werden beim Menschen vor allem dann benötigt, wenn herkömmliche Antibiotika nicht mehr wirken", erklärte Reinhild Benning, Agrar- und Tierschutzexpertin beim BUND. In vielen Fällen seien Reserveantibiotika lebenswichtig für die Betroffenen. "Je mehr diese Wirkstoffe im Stall eingesetzt würden, desto eher entwickeln sich auch gegen die Reserveantibiotika Resistenzen und damit Gesundheits­gefahren für den Menschen", so Benning weiter.

Dem neuen Gesetz nach müssten Tierhalter seit dem 1. Juli in eine Datenbank eintragen, wie häufig sie Antibiotika in ihren Mastanlagen einsetzen. Ausgerechnet die Erfassung der Häufigkeit – statt der Dosis – verleite jedoch dazu, dass Mäster sich darauf einstellten, mehr Reserveantibiotika einzusetzen. Hintergrund sei laut dem BUND, dass viele dieser Antibiotikaklassen nur ein oder sehr wenige Male verabreicht werden müssten und dann in einer Art Depotwirkung über längere Zeit ihre Wirkstoffe abgäben, so die Agrarexpertin.

Der Vorsitzende des BUND, Hubert Weiger kritisierte, dass das aufgrund der öffentlichen Kritik am massiven Einsatz von Antibiotika in der industriellen Tierhaltung novellierte Arzneimittelgesetz weder zum Schutz der Gesundheit der Menschen beigetragen, noch die industrielle Tierhaltung eingedämmt habe: "Das Arzneimittelgesetz belohnt Tierhalter, die Reserveantibiotika im Stall einsetzen, weil ausgerechnet diese in der Datenbank positiv dastehen können. Gerügt wird nur, wer besonders oft Antibiotika einsetzt. Wer dagegen die länger wirkenden Reserveantibiotika einsetzt, bleibt weitgehend unbehelligt. Das muss sofort gestoppt werden. Wir fordern Bundesagrarminister Christian Schmidt und seine Länderkollegen auf, das Arzneimittelgesetz sofort deutlich nachzubessern. Reserve­antibiotika haben in Massentierhaltungen nichts verloren und müssen verboten werden. Die Datenbank muss zudem auf die Erfassung der Dosis umgestellt werden."

Dänemark und die Niederlande hätten hier bereits weit strengere Regeln. Dort stellten sich die Verantwortlichen schützend vor die Patienten statt vor Pharmariesen und Fleisch­konzernen auf die Knie zu fallen. Grundsätzlich müssten Gesetze für Tierschutz und gegen Qualzucht verbessert werden, um das Problem des massiven Antibiotikaeinsatzes an der Wurzel zu packen.

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