Lieferketten: BUND-Papier zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für Unternehmen

14. Juli 2020 | TTIP / CETA, Umweltgifte, Naturschutz

Berlin. Am heutigen Dienstag werden die Ergebnisse der Überprüfung des sogenannten Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erwartet. Sie werden zeigen, ob mittlerweile mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen freiwillig ihre Verantwortung im Ausland mit Blick auf die Menschenrechte erfüllt. Sollte dieses Monitoring-Verfahren so ausfallen, dass weniger Unternehmen laut ihrer Selbstauskunft tätig geworden sind, dann greift ein Passus aus dem Koalitionsvertrag. Dieser besagt, dass die Bundesregierung national gesetzlich tätig und sich darüber hinaus für eine EU-weite Regelung einsetzen wird. Die heutigen Ergebnisse sind also ausschlaggebend dafür, ob ein deutsches Lieferkettengesetz kommt. Der BUND hat dazu ein Hintergrund-Papier erarbeitet: "Kommt ein deutsches Lieferkettengesetz? – Informationen mit Fokus auf umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen".

Mehr Informationen

  • Hinweis: Am morgigen Mittwoch wird der BUND gemeinsam mit Greenpeace und der DUH eine Studie zu Umweltaspekten eines Lieferkettengesetzes vorstellen. Eine Anmeldung unter presse(at)bund.net ist erwünscht, die Teilnahme ist per Zoom unter https://zoom.us/j/99135842152 möglich.
  • Kontakt: Lia Polotzek, BUND-Expertin für Wirtschaft- und Handelspolitik, Tel. (030) 2 75 86-520, Mobil: 01 75 / 5 72 99 61, lia.polotzek(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle (Sigrid Wolff / Daniel Jahn / Judith Freund / Heye Jensen), Tel.: (030) 2 75 86-425/-531/-497/-464, presse(at)bund.net

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