Kommentar zur Agrarpolitik: Bundesrat muss ökologische Vorrangflächen schützen

07. April 2022

Anlässlich der morgigen Sitzung des Bundesrates fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesländer auf, Brachen in der Agrarlandschaft zu schützen. Die Länderkammer soll den Änderungsantrag des Landwirtschaftsausschusses ablehnen und sich dem Kompromissvorschlag der Bundesregierung anschließen, erklärt Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender:

Olaf Bandt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt  (Foto: Simone Neumann)

"Artenvielfalt braucht Brachen. Zu Äckern umgepflügt, mit Pflanzen bebaut und mit Pestiziden bespritzt, sind sie für den Artenschutz verloren. Diesen Weg will der Agrarausschuss der Länderkammer gehen. Das ist nicht akzeptabel. Wer Naturflächen in Maisäcker verwandelt, um die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Getreidemärkte und die Ernährungssicherung abzumildern, ist auf dem Holzweg. Besser wäre es, Getreide weder in den Tank noch massenhaft in Futtertröge zu schütten. Doch für solche Regelungen fehlt der Politik bisher der Mut.

Der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung ist ein guter Kompromiss. Er ermöglicht die Beweidung und Nutzung der Brachen als Futterflächen in diesem Sommer. Das war auch schon in den Dürresommern der Vorjahre so. Ich forderte die Bundesländer auf, sich dem Kompromiss anzuschließen und die Brachen zu erhalten.

Mit Blick auf die kommenden Jahre wird die Existenz solcher Flächen noch wichtiger. Wissenschaft und EU-Kommission fordern zehn Prozent naturnaher Flächen in der Agrarlandschaft. Mit der neuen EU-Agrarförderung ab 2023 muss dieses Ziel erreicht werden, um unsere Landwirtschaft krisenfester zu machen. Eine Landwirtschaft, die Lebensräume für viele Arten und das Klima schützt, sichert auch die Produktionsgrundlagen von morgen."

Mehr Informationen

  • Hintergrund: Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sieht die Nutzung brachliegender ökologischer Vorrangflächen für Futterzwecke und zur Beweidung für das Jahr 2022 vor. Das sind ca. 170.000 Hektar der 16.600.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche – also rund ein Prozent.
  • Kontakt: Christian Rehmer, BUND-Experte für Agrarpolitik, Tel. (030) 2 75 86-473, Mobil: 01 74 / 3 93 21 00, christian.rehmer(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle (Sigrid Wolff / Daniel Jahn / Clara Billen / Lara Dalbudak), Tel. (030) 2 75 86-497 / -531 / -464 / -425, presse(at)bund.net

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