Kommentar zum Atommüll: Gesetz schafft mehr Transparenz bei der Lagersuche ­– Ein kleiner Schritt auf einem noch sehr langen Weg

28. Mai 2020

Der Vermittlungsausschuss hat sich am Mittwochabend auf den Entwurf zum Geologiedatengesetz geeinigt, das bei der Atommülllagersuche mehr Transparenz schaffen soll. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: 

Olaf Bandt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt.  (Foto: Simone Neumann)

"Der Einigungsvorschlag ist eine Verbesserung, reicht aber noch nicht aus. Die Suche nach einem tiefengeologischen Lager für radioaktive Abfälle ist – gelinde gesagt – eine Mammutaufgabe. Die sichere Verwahrung des Atommülls soll auf eine Million Jahre angelegt sein. Hier ist größtmögliche Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung geboten – und auch vom Gesetzgeber vorgesehen.

Der BUND begrüßt daher den neuen 'Allgemeinwohl-Passus' im Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung. Es ist gut, dass dadurch mehr Daten veröffentlicht werden können. Allerdings wäre wünschenswert, wenn dies nicht erst ab der zweiten Phase angewandt werden würde, sondern bereits jetzt im Zuge der Fachkonferenz Teilgebiete. Die generelle Veröffentlichung der Daten nach 30 Jahren fördert die Gleichheit zwischen den Bundesländern. Wichtig ist, dass von diesen Möglichkeiten auch umfangreich Gebrauch gemacht wird, denn die Veröffentlichung ist Grundvoraussetzung für ein glaubwürdiges Verfahren. Alle Daten die dem Zwischenbericht Teilgebiete zugrunde liegen, müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein."

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  • Hintergrund: Ein "Allgemeinwohl-Passus" im Einigungsvorschlag zum Geologiedatengesetz soll die Veröffentlichung privater Unternehmensdaten im Zuge der Atommülllagersuche vereinfachen. Die Daten sind für eine transparente Standortentscheidung notwendig. Bereits 2016 geplant, steht das Gesetz nun kurz vor der Verabschiedung – mit vier Jahren Verspätung und gewissermaßen in letzter Minute. Denn der Zwischenbericht, der Teilgebiete als potentielle Standorte auf Grundlage eben dieser Geodaten benennt, soll im Herbst erscheinen. Kurz darauf soll die erste Fachkonferenz Teilgebiete stattfinden, die vom Vorhabenträger bereits terminiert wurde, für 17./18. Oktober dieses Jahres. Darauf folgen laut Gesetz sechs Monate, in denen diese Fachkonferenz bestehend aus Öffentlichkeit, Wissenschaft und Kommunen, den Bericht bewerten soll. Fraglich bleibt, ob die Zeit für eine adäquate Prüfung reicht oder das Verfahren bereits zu Beginn an Vertrauensmangel krankt. Der Gesetzentwurf war im Bundesrat auch deswegen von den neuen Bundesländern abgelehnt worden, weil in der ehemaligen DDR Geodaten öffentliches Gut waren und dementsprechend heute noch zugänglich sind. In der BRD gehörten viele dieser Daten privaten Unternehmen, mit andauernden Eigentumsrechten. Diese strukturelle Ungleichheit soll nun durch eine Frist ausgeglichen werden, die die Veröffentlichung aller verfahrensbezogenen Daten 30 Jahre nach Übermittlung an die Landesämter vorsieht. Bei flächendeckender Übermittlung also rückwirkend bis zur Wiedervereinigung. Der Bundestag könnte bereits diese Woche den Einigungsvorschlag bestätigen und der Bundesrat kommende Woche über den geänderten Entwurf abstimmen. 
  • Atommülllagersuche: Zwischenbericht Teilgebiete 
  • Pressekontakt: Juliane Dickel, Leitung Atom- und Energiepolitik, BUND-Expertin für Energiepolitik, Tel.: (030) 2 75 86-562, Mobil: 0176 / 31 26 79 36, juliane.dickel(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle (Sigrid Wolff / Daniel Jahn / Judith Freund / Heye Jensen), Tel.: (030) 2 75 86-425/-531/-497/-464, presse(at)bund.net

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