Kommentar zu Lieferketten: Bundestag muss Gesetz bei Umwelt- und Klimaschutz nachbessern

22. April 2021

Anlässlich der heute stattfindenden ersten Lesung des Lieferkettengesetzes im Bundestag fordert Antje von Broock, Geschäftsführerin des BUND, den Bundestag auf, weitgehende umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen einzuführen.

Antje von Broock BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock

"Nach monatelanger Verzögerung stimmt der Bundestag endlich über das Lieferkettengesetz ab. Doch der Schutz der Umwelt kommt in dem Entwurf noch viel zu kurz. Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, Boden, Luft, Wasser, Artenvielfalt das Klima langfristig zu schützen. Der BUND fordert, diese eigenständigen Sorgfaltspflichten für den Schutz der Umwelt noch in das Lieferkettengesetz aufzunehmen. Der Bundestag muss das Gesetz nachbessern.

Umweltzerstörung passiert häufig in den Produktionsländern und damit am Beginn der Lieferkette. Doch solche Risiken müssen Unternehmen bisher nicht ausreichend prüfen. In der vorliegenden Fassung betrifft das Lieferkettengesetz zudem nur wenige Unternehmen und sieht keine Haftung vor. Genau das aber wäre wichtig, um bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung den Gang vor Gerichte zu ermöglichen. Mensch und Natur müssen endlich wirksam vor dem Raubbau internationaler Konzerne geschützt werden."

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