Kommentar: Rückkehr des Wolfes: Weidetierprämie und Herdenschutz ausbauen – Abschuss nur als letztes Mittel

04. März 2019

Die Vorschläge von Umweltministerin Svenja Schulze, das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern um 'problematische Wölfe' leichter zum Abschuss freigeben zu können, kommentiert Olaf Bandt, Geschäftsführer Politik und Kommunikation des BUND:

Olaf Bandt Olaf Bandt, Geschäftsführer Politik und Kommunikation  (Foto: Simone Neumann)

"Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ist ein großartiger Erfolg des Artenschutzes. Um diesen Erfolg zu erhalten, muss die Akzeptanz für den Wolf gesichert bleiben. Das erfordert auch, dass Politik und Gesellschaft gemeinsam konstruktive Lösungen für das Thema Weidetierhaltung und Wolf finden. Nur über die Tiere zu reden, die mehrfach bestehende Schutzmaßnahmen für Weidetiere überwunden haben, greift zu kurz.

Der Abschuss von Wölfen darf nur der letzte Ausweg sein, wenn die Prävention versagt hat. Weidetierhaltung wird in Deutschland leider immer noch nicht angemessen honoriert. Viele Weidetierhalter stehen vor großen wirtschaftlichen Problemen, der Wolf kommt für sie als zusätzliche Belastung hinzu. Die Bundespolitik ist aufgerufen, endlich die richtigen politischen Rahmenbedingungen zu setzen, um die Weidetierhaltung angemessen zu fördern.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner muss eine Weidetierprämie auf den Weg bringen, wie sie nicht nur von Schäfern und Umweltverbänden sondern auch von der Umweltministerkonferenz gefordert wird. Gemeinsam müssen Bund und Länder zudem ein Herdenschutzprogramm auflegen, um sowohl die Kosten für die Anschaffung als auch den Einsatz und Erhalt von wolfsabweisenden Zäunen sowie für Herdenschutzhunde vollständig zu übernehmen.

Zu der jetzt beabsichtigten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes von 'erheblich' zu 'ernst', muss die Umweltministerin gleichzeitig bundeseinheitliche Kriterien definieren, was hierunter zu verstehen ist. Eine klare Regelung kann den zuständigen Behörden helfen, eine solche Einzelfallentscheidung zum Abschuss eines Wolfes rechtssicher und nur in Ausnahmesituationen zu treffen."

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