Kommentar: Nichtstun kommt vor Gericht – EU verklagt Deutschland in Sachen Naturschutz

18. Februar 2021

Zum heutigen Beschluss der Europäischen Kommission, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung der Habitat-Richtlinie zu verklagen, kommentiert der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt:

Olaf Bandt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt  (Foto: Simone Neumann)

"Der Beschluss der EU-Kommission Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, ist überfällig. In einigen Fällen hat Deutschland seit einem Jahrzehnt nicht geliefert. Die Bundesländer und die Bundesregierung schaffen es nicht Gebiete auszuweisen, die für europäischen Naturschutz besonders wichtig sind. 

Wichtige Lebensräume für wildlebende Pflanzen und Tiere werden nicht so unterhalten, dass sie in einem guten ökologischen Zustand sind. Es ist ein Armutszeugnis, Bund und Länder verklagen zu müssen, um die Verträge einzuhalten. Tausende Ehrenamtliche widmen sich in ihrer Freizeit dem Schutz und der Pflege von Naturschutzgebieten. Ohne sie sähe die Naturschutzbilanz Deutschlands noch düsterer aus. 

Die unterfinanzierten staatlichen Naturschutzstellen in den Ländern brauchen endlich eine ausreichende Finanzierung. Hoffentlich rüttelt die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof die Politik wach. Es wäre sinnvoller Naturschutz ausreichend zu fördern, statt Strafen zu zahlen."

Mehr Informationen

  • Kontakt: Matthias Meißner, Abteilungsleiter Biodiversität beim BUND, Tel. (030) 2 75 86-511, matthias.meissner(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle (Daniel Jahn / Judith Freund / Heye Jensen), Tel. (030) 2 75 86-425 / -531 / -497 / -464, presse(at)bund.net

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