Kommentar: Kabinett stellt Gesundheitsschutz hinten an. BUND fordert: NO2-Grenzwerte einhalten, nicht verwässern

15. November 2018

Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Verhinderung von weiteren Diesel-Fahrverboten, erklärte BUND-Verkehrsexperte Arne Fellermann:

Arne Fellermann BUND-Verkehrsexperte Arne Fellermann  (Sebastian Hennigs)

"Das Kabinett macht es sich denkbar einfach. Statt durch wirksame Maßnahmen die Einhaltung der gesetzlichen NO2-Höchstgrenzen von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) in unseren Städten zu gewährleisten, soll ein neuer, willkürlich festgelegter Wert von 50 µg/m³ den Druck von der Autoindustrie nehmen. Damit stellt die Bundesregierung die Interessen der Autolobby klar über den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger.

Über Jahre hat die Regierung zu wenig für die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte getan. Sie hat den Bekundungen der Konzerne vertraut, statt diese zu kontrollieren. Dass jetzt die NO2-Grenzwerte verwässert werden sollen, ist der vorläufige Höhepunkt, der seit nunmehr drei Jahre andauernden Posse. Der BUND fordert, notwendige Hardware-Nachrüstungen für schmutzige Dieselfahrzeuge auf Kosten der Hersteller und die Einführung der Blauen Plakette voranzutreiben."

Hintergrund:

Der BUND hält den vorgelegten Entwurf für unvereinbar mit dem Europarecht, das in diesem Fall Anwendungsvorrang hat. Vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde gerichtlich bestätigt, dass der Zeitraum bis zur Einhaltung des gesetzlichen NO2-Grenzwerts von 40µg/m³ "so kurz wie möglich gehalten" werden muss. Der Vorschlag der Bundesregierung versucht jetzt, die europäische Regelung zu umgehen, wird in der Praxis aber wohl niemals Anwendung finden.

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