Kommentar: Fachkonferenz bekräftigt Beteiligungsanspruch – Behörden müssen liefern

14. Juni 2021

Nach dem zweiten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete zur Atommülllagersuche erklärt der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt: 

Olaf Bandt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt  (Foto: Simone Neumann)

"Die Fachkonferenz Teilgebiete hat ihre Forderung nach kontinuierlicher, formalisierter und wirkmächtiger Beteiligung bekräftigt. Nun sind das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) am Zug. Noch vor dem letzten Beratungstermin Anfang August muss ein entsprechender Transparenz- und Beteiligungsplan her. Anders kann der Wille der Fachkonferenz nicht umgesetzt werden, auch im nächsten Schritt des Verfahrens aktiv beteiligt zu sein. Dann wird es um die Eingrenzung auf wenige Standorte gehen. 

Der dritte Sitzungstermin sollte günstig für Arbeitnehmende liegen, um auch ehrenamtliches Engagement weiter zu ermöglichen. Das wurde leider anders entschieden. Dabei haben Bürgerinnen und Bürger laut Standortauswahlgesetz eine eindeutige, mitgestaltende Rolle im Auswahlprozess. Statt sich in dieser Sitzung auf Augenhöhe zu verständigen, wurden Konflikte wegmoderiert. Zudem beeinflusste die Konferenzleitung durch eigene Empfehlungen Entscheidungen der Konferenz. 

Die Schwächen der Onlineveranstaltung wurden durch einen stundenlangen Serverausfall am Freitag mehr als deutlich. Es braucht mindestens Veranstaltungsformate, die eine Teilnahme virtuell und in Präsenz erlauben. Außerdem benötigen beteiligte unabhängige, kritische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Ressourcen. Nur so kann man dem komplexen Auswahlprozess gerecht werden. Den Behörden BASE und BGE muss klar sein: Jetzt zeigt sich, ob sie die Teilnehmenden und die Beteiligung der Öffentlichkeit ernst nehmen. 

Der BUND pocht zudem darauf, bei der Betrachtung der Abfälle auch die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in den Blick zu nehmen. Schließlich sieht das Gesetz dies explizit vor. Nach dem Widerspruch gegen den Planfeststellungsbeschluss durch den BUND Niedersachsen und des NABU Niedersachsen mit dem Salzgitteraner Klagebündnis steht der ungeeignete Standort Schacht Konrad wieder auf dem Prüfstand."

Hintergrund: Statt informeller Workshops und Konsultationsideen braucht es nach der Auflösung der Fachkonferenz Teilgebiete mindestens ein gleichwertiges Fachforum. Darin müssen die Zwischenschritte der BGE und aktualisierte Karten mit den Betroffenen geteilt und diskutieren werden. Stellungnahmen und Kritik müssen gehört und der Umgang damit dokumentiert werden. Dass das Standortauswahlgesetz dies hergibt, belegt ein juristisches Gutachten im Auftrag des BUND. 

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