Kommentar: EU-Kommission fordert mehr Rechte für Nichtregierungsorganisationen beim Straßenneubau

10. Juni 2021

Die EU-Kommission fordert Deutschland bei Umweltverträglichkeitsprüfungen auf, der Öffentlichkeit und vor allem Nichtregierungsorganisationen bei Genehmigungen von Verkehrsinfrastrukturprojekten den Gerichtsweg zu ermöglichen. Diese Entscheidung aus Brüssel kommentiert der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt: 

Olaf Bandt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt  (Foto: Simone Neumann)

"Die EU-Kommission macht erneut klar, dass die Rechte von Nichtregierungsorganisationen gestärkt werden müssen und unterstützt unsere Argumente gegen das Maßnahmengesetz der Bundesregierung vollumfänglich. Seit Jahren hat die Bundesregierung Umweltrechte und gerichtliche Zugänge der Umweltverbände immer weiter eingeschränkt. Dafür bekommt sie nun die gelbe Karte. 

Der BUND setzt sich dafür ein, dass die EU-Kommission die Missachtung der europäischen Naturschutzvorgaben bei der Infrastrukturplanung überprüft, bei denen allzu oft umweltfreundliche Alternativen missachtet wurden und unter den Tisch gefallen sind.

Auch mit Blick auf den Klimaschutz dürfen zukünftig nur noch umweltfreundliche Mobilitätsarten im Vordergrund stehen. Der Neubau umwelt- und klimaschädlicher Fernstraßen muss sofort gestoppt, alle aktuellen Planungen für Bundesstraßen und Autobahnen müssen eingestellt werden." 

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