Kommentar: EU-Gericht bestätigt – Artenvielfalt ist wichtiger als Unternehmensgewinne

17. Mai 2018

Das Gericht der Europäischen Union hat heute die Klagen von Bayer und Syngenta gegen die EU-Kommission über die Einschränkung der Neonikotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid im vollen Umfang zurückgewiesen. Dazu erklärte Corinna Hölzel, Pestizidexpertin beim BUND:

Corinna Hölzel BUND-Pestizidexpertin Corinna Hölzel  (Sebastian Hennigs)

"Heute ist ein guter Tag für den Umwelt- und Naturschutz. Unternehmensgewinne sind nicht wichtiger als der Erhalt der Artenvielfalt. Das heutige Urteil ist ein Erfolg für Wildbienen, Honigbienen und andere Insekten. Das Gericht hat deutlich gemacht: Der Schutz der Artenvielfalt hat Vorrang vor dem Schutz von kurzfristigen Konzerninteressen."

"Die Gruppe der Neonikotinoide umfasst aber noch weitere Wirkstoffe, die ähnlich besorgniserregend sind. Auch für diese Stoffe fordert der BUND ein europaweites Verbot. Aufgrund ihrer Gefährlichkeit für Honig- und Wildbienen müssen sie nicht nur für die Freilandanwendungen sondern auch für die Nutzung in Gewächshäusern verboten werden. Der BUND fordert zudem ein gänzliches Verbot von Fipronil. Nur so kann es in der menschlichen Nahrungskette und als Bienengift keinen Schaden mehr anrichten."

Mehr Informationen

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb