"Heute ist ein guter Tag für den Umwelt- und Naturschutz. Unternehmensgewinne sind nicht wichtiger als der Erhalt der Artenvielfalt. Das heutige Urteil ist ein Erfolg für Wildbienen, Honigbienen und andere Insekten. Das Gericht hat deutlich gemacht: Der Schutz der Artenvielfalt hat Vorrang vor dem Schutz von kurzfristigen Konzerninteressen."
"Die Gruppe der Neonikotinoide umfasst aber noch weitere Wirkstoffe, die ähnlich besorgniserregend sind. Auch für diese Stoffe fordert der BUND ein europaweites Verbot. Aufgrund ihrer Gefährlichkeit für Honig- und Wildbienen müssen sie nicht nur für die Freilandanwendungen sondern auch für die Nutzung in Gewächshäusern verboten werden. Der BUND fordert zudem ein gänzliches Verbot von Fipronil. Nur so kann es in der menschlichen Nahrungskette und als Bienengift keinen Schaden mehr anrichten."
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