Kommentar: Ein Jahr nach EuGH-Urteil: Gentechnik bleibt Gentechnik

24. Juli 2019

Anlässlich des Jahrestages des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu neuer Gentechnik kommentiert Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

Hubert Weiger Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland  (Joerg Farys)

"Ein Jahr nach dem Urteil des EuGH müssen wir feststellen, dass weiter versucht wird, die klare Einstufung neuer Gentechnikverfahren als Gentechnik zu umgehen und damit Risikoprüfung, Kennzeichnung, Zulassung und Transparenz bei der neuen Gentechnik zu vermeiden. Der BUND fordert deshalb, dass die Europäische Kommission den Rufen nach Deregulierung der neuen Gentechniken eine Absage erteilt. Das schafft Rechtssicherheit für Erzeugerinnen und Erzeuger sowie Lebensmittelunternehmen, die ohne Gentechnik arbeiten. 

Wir appellieren an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und an die neue Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, dass auch bei CRISPR & Co. zuerst das europäische Vorsorgeprinzip gelten muss. Jede Gentechnik muss risikogeprüft, zugelassen und gekennzeichnet werden. Nur so haben Verbraucherinnen und Verbraucher weiter die Wahlfreiheit, keine Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu kaufen.

Der EuGH hat ganz deutlich gemacht: Gentechnik ist jeder technische Eingriff in die DNA. Mit den neuen Verfahren kann viel tiefer ins Genom eingegriffen werden als bisher, bis hin dazu, dass DNA grundlegend umgebaut oder Organismen künstlich erschaffen werden. Dies muss klar dem europäischen Gentechnikrecht unterliegen. 

Hinzu kommt: Mit den neuen Techniken können auch wilde Pflanzen und Wildtiere gentechnisch verändert werden – mit unvorhersehbaren Folgen für Umwelt und Ökosysteme, die wie die GVO-freie Landwirtschaft ebenfalls durch den Einsatz neuer Gentechnik in Kulturpflanzen bedroht sind. Erst letzte Woche haben die Grünen im Europäischen Parlament die damit verbundenen Problematiken noch einmal in einer Studie zusammengefasst. Der BUND fordert deshalb dringend, dass ein Jahr nach dem EuGH-Urteil dieses nun ernsthaft umgesetzt wird, statt über Deregulierung zu debattieren."

Hintergrund

Vor genau einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-528/16 geurteilt, dass auch die neuen Gentechnikverfahren wie CRISPR & Co. unter die europäische Gentechnik-Regulierung fallen. Zu diesem Schluss waren auch zuvor vorliegende Rechtsgutachten gekommen.

Trotzdem steht das Urteil seitdem unter Beschuss, bis hin zu Rufen nach Deregulierung, die die neuen Techniken aus dem geltenden Recht ausnehmen wollen. 

Auch die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, dass sie bezüglich der Gentechnik Wahlfreiheit garantiert, dies sollte Ursula von der Leyen nach Brüssel mitnehmen. 
Bisher hat sich die Kommission kaum mit dem Urteil und den damit verbundenen Arbeitsaufträgen an die EU beschäftigt, so hat eine Analyse von Friends of the Earth Europe (FoEE) gezeigt, dass sich die Kommission u.a. aus dem notwendigen Koordinationsprozess, die Vorgaben für GVO-Analysen festzulegen und zu aktualisieren, zurückgezogen hat, und die Mitgliedsstaaten momentan keine Handreichung haben, wie auf neue GVO zu testen ist.

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