Kommentar: Beim Kohleausstiegsgesetz keine Einsicht erkennbar

28. November 2019

Zu dem vorab bekannt gewordenen Referentenentwurf für das Kohleausstiegsgesetz erklärte Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND:

Olaf Bandt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt  (Foto: Simone Neumann)

"Die verheerende Regelung über Abstände von Windkraftanlagen soll nicht mehr Teil des Gesetzes sein. Das begrüßen wir, denn der Ausbau der Windenergie an Land ist dringend erforderlich, um die Klimaziele zu erreichen. Dennoch bleibt der Entwurf immer noch dramatisch weit hinter dem hart erarbeiteten Beschluss der Kohlekommission zurück.

Die Bundesregierung setzt beim Kohleausstieg weiterhin erst einmal auf die reine Freiwilligkeit der Steinkohle-Betreiber. Melden sich nicht genügend, so werden einfach weniger Gigawatt abgeschaltet als vorgesehen. Erst ab 2027 sollen Reduktionsmengen gesetzlich abgesichert werden, aber selbst hier wird die Abschaltung gedeckelt.

Zwar soll der Kohleausstieg regelmäßig überprüft werden, die Klimaziele sind dabei aber kein Krite­rium. Die Bundesregierung hält weiterhin am Ausstiegsjahr 2038 fest. Für einen echten Klimaschutz ist ein Ausstieg bis spätestens 2030 jedoch unverzichtbar.

Sogar die Bundesregierung selbst stellt in einem Bericht fest, dass sich in Deutschland die mittlere Lufttemperatur bereits um 1,5 Grad erhöht hat. Einsicht ist weiterhin nicht erkennbar.

Zu dieser klimapolitischen Verantwortungslosigkeit passt, dass das Kraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen ans Netz gehen soll. Das darf keinesfalls geschehen. Es kann nicht sein, dass der deutsche Kohleausstieg mit der Inbetriebnahme eines neuen Kraftwerks beginnt."

Mehr Information 

  • Kontakt: Juliane Dickel, Leitung Atom- und Energiepolitik, Tel.: (030) 2 75 86-562, Mobil: 01 76 / 31 26 79 36, juliane.dickel(at)bund.net
  • BUND-Pressestelle (Sigrid Wolff  / Daniel Jahn / Judith Freund / Heye Jensen), Tel. (030) 2 75 86-425 / -531 / -497 / -464, presse(at)bund.net

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