Kommentar: Auch zwei Jahre nach EuGH-Urteil – neue Gentechnik ist und bleibt Gentechnik

24. Juli 2020

Am morgigen Samstag jährt sich zum zweiten Mal das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu neuer Gentechnik. Den Jahrestag kommentiert BUND-Gentechnik-Expertin Daniela Wannemacher:

Daniela Wannemacher BUND-Gentechnik-Expertin Daniela Wannemacher  (Simone Neumann)

"2018 hat der Europäische Gerichtshof ein klares Urteil gefällt: Auch die neuen gentechnischen Verfahren sind Gentechnik. Das begrüßen wir weiterhin ausdrücklich, denn nur so gelten auch für mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellte Organismen Vorgaben zur Risikoprüfung, Kennzeichnung, Zulassung und Transparenz. 

Nur so bleibt sowohl Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch landwirtschaftlichen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben die Wahlfreiheit erhalten, Produkte ohne Gentechnik zu verwenden. Wir werden uns auch weiterhin gegen die Bestrebungen von Agrarindustrie und Biotechnologie stemmen, das Urteil zu ignorieren und die neue Gentechnik unreguliert und ungekennzeichnet auf unsere Äcker und Teller zu bringen. Nur mit einer Regulierung innerhalb des EU-Gentechnik-Rechts sind die Risikoprüfung und Zulassung verpflichtend – nur dann kommt das Vorsorgeprinzip zum Tragen und kann eine verlässliche Aussage zu den ökologischen Risiken neuer Gentechnik getroffen werden. 

Der BUND appelliert deshalb an die Europäische Kommission und die Bundesregierung, die im Green Deal deutlich angekündigten Nachhaltigkeitsziele auch in der Landwirtschaft umzusetzen. Das heißt: eine krisenfeste, weil vielfältige und anpassungsfähige Landwirtschaft, die stärker in regionalen Kreisläufen verankert ist, zu fördern sowie ökologische Innovationen in Forschung und Anwendung. Und nicht: mit Gentechnik auf die Art von gestrigem Agrarbusiness zu setzen, die unsere Ökosysteme und Lebensgrundlagen gefährdet."

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