Kohleausstieg 2030: Habeck muss Koalitionsversprechen bundesweit und klimagerecht umsetzen

01. November 2022

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und seine Parteifreundin und Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie in Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur, haben gemeinsam mit dem Energiekonzern RWE eine Vereinbarung über die zukünftige Kohlenutzung in Nordrhein-Westfalen getroffen. Das Bundeskabinett befasst sich am Mittwoch mit den erforderlichen Anpassungen im Gesetz zur Beendigung der Kohleverstromung. Angesichts des möglichen Kabinettsbeschlusses äußert sich der Bundesverband des BUND gemeinsam mit seinen Landesverbänden NRW, Sachsen und Brandenburg zu dem Kohledeal mit RWE:

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Das Kohleabkommen mit RWE darf so nicht umgesetzt werden. Die Bereitschaft von RWE, in den Kohleausstieg 2030 einzuwilligen, ist zu teuer erkauft. Es stellt Profite vor Menschen. So buchstabiert sich klimapolitscher Irrsinn: In Zeiten einer sich beschleunigenden Klimakrise die jährliche Kohleverbrennung noch zu erhöhen. Die jährliche Produktionsmenge wird damit von 20 auf 32 Millionen Tonnen erhöht. Die Blöcke laufen also nicht nur für die Energiesicherheit weiter, sondern produzieren bis 2029 sogar noch mehr CO2. 

Der Koalitionsvertrag sieht den Kohleausstieg bis 2030 zudem in ganz Deutschland vor, nicht nur im Westen. Die Ampel muss jetzt schnellstmöglich ihr Versprechen einlösen und ihn bundesweit auf 2030 vorziehen. Die jetzt im Westen getroffene Vereinbarung droht den Klimaschutz auszuhöhlen und darf nicht als Vorbild für den Ausstiegspfad im Osten dienen. Wir fordern vom Klima- und Wirtschaftsminister Habeck, das bereits seit August überfällige Machbarkeitsgutachten zum beschleunigten Kohleausstieg spätestens bis zum 31. März 2023 vorzulegen. 2023 muss das Kohleausstiegsgesetz dem deutschlandweiten Ausstiegspfad bis 2030 angepasst werden.“

Mit Blick auf NRW und Lützerath fügt Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND NRW, an: „Wir fordern die Regierungen in Bund und Land auf, die mit RWE getroffene Vereinbarung zum Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier so nicht umzusetzen. Wer die Förderung von weiteren 280 Millionen Tonnen des Klimakillers Braunkohle im Tagebau Garzweiler zulässt, verabschiedet sich von den Klimaschutzzielen und füllt nur die Kasse von RWE. Denn klar ist: Die 1,5 Grad-Linie verläuft vor Lützerath. Alles andere wäre eine schwere Hypothek für das Erreichen der Klimaschutzziele. Der Braunkohleabbau im Rheinland muss linear reduziert werden, wie von der Kohlekommission vorgesehen. Eine bergrechtliche Tagebauzulassung für die Jahre 2023 bis 2025 muss diese Vorgaben berücksichtigen. Dringend müssen auch die nahe liegenden Tagebauvarianten geprüft werden, die eine Zerstörung Lützeraths entbehrlich machen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die gutachterlichen Hinweise zur Verringerung der Flächenzerstörung zur Massengewinnung für Rekultivierungszwecke missachtet wurden.“

Neben einer Einigung mit dem Westdeutschen Kohlebetreiber RWE muss die Bundesregierung der LEAG Vorgaben zum Kohleausstieg 2030 machen. Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer BUND Brandenburg, fügt mit Blick auf die ostdeutschen Länder an: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat bislang nicht explizit dargelegt, dass die Wiederinbetriebnahme der zwei Kraftwerksblöcke in Jänschwalde nötig ist, um eine kritische Energieversorgungslage abzuwenden. Für die angestrebte Sicherung der Energieversorgung kann die Wiederinbetriebnahme der Kohlekraftwerksblöcke sogar kontraproduktiv sein. Die unflexiblen Kohleblöcke sind den aktuellen Anforderungen des Netzbetriebs nicht mehr gewachsen. Oftmals führte dies in der Vergangenheit zu einer Überauslastung der Netze, was eine Abregelung von Kapazitäten bei den erneuerbaren Energien, aber auch bei Stadtwerken zur Folge hatte.“ 

Mit Blick auf die immer noch steigenden Treibhausgasemissionen und der enormen Bedeutung, die dem Klimakiller Kohle beim Kampf gegen die Klimakrise zukommt, erklärt Stephanie Maier, Landesgeschäftsführerin BUND Sachsen: „Für den Klimaschutz und die Einhaltung des CO2-Budgets ist es existenziell, dass die Abschaltung von Kohlekraftwerken frühestmöglich geschieht. Wir halten an einem linearen Reduktionspfad für die Kohlenutzung fest und fordern, dass dieser spätestens nach dem Winter 2023/24 einsetzt. Wirtschaft und Gesellschaft werden sich jetzt sehr schnell an die langfristig geringeren Gasmengen anpassen müssen, anschließend kann die Kohle, wie ursprünglich gedacht, durch erneuerbare Energien ersetzt werden.“

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