Klimaklage: Weitere Verbände und Einzelpersonen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

15. Januar 2020 | Klimawandel

Berlin. Ein Klagebündnis aus Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und vielen Einzelklägern wie dem Schauspieler Hannes Jaenicke und dem Ex-Bundestagsabgeordneten Josef Göppel (CSU) hat im November 2018 Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Das Gericht befasst sich erstmals in der deutschen Geschichte näher mit einer Klage auf mehr Umweltschutz. Bisher wurden Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat nie, wie in diesem Fall geschehen, zur Stellungnahme aufgefordert. Daran anknüpfend haben nun weitere Einzelpersonen Klage auf eine wirksamere Klimapolitik erhoben, unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe, Germanwatch und Greenpeace. Der BUND begrüßt die heute in Berlin vorgestellten Klagen.

BUND-Rechtsvertreter Felix Ekardt erklärt: "Bundesregierung und Bundestag können bei Strom, Wärme, Verkehr, Landwirtschaft und Kunststoffen viel mehr für den Klimaschutz tun. Und vor allem könnte Deutschland auch auf EU-Ebene, wo die wesentlichen klimapolitischen Entscheidungen fallen, eine deutlich stärkere Rolle spielen als bisher. Das Klimapäckchen vom September 2019 ist völlig unzureichend. Deutschlands weitgehende Untätigkeit verletzt die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum, weil der Klimawandel nicht entschlossen genug bekämpft wird. Das Verfassungsgericht muss eine Verpflichtung für Bundesregierung und Bundestag aussprechen, künftig deutlich mehr Klimaschutz zu betreiben. Wir begrüßen es nachdrücklich, dass sich auch weitere Akteure unserem Weg anschließen."

Die vom BUND mit betriebene Klage wurde vom SFV initiiert und wird vom SFV mit Spendengeldern finanziert. Die Klage wird rechtlich vertreten durch die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, und Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik Leipzig, der die Klage seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat. 

Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum zu schützen, muss Deutschland mindestens die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau einhalten. Auch innerhalb der Europäischen Union muss Deutschland mit Nachdruck darauf drängen, die Emissionen in maximal zwei Dekaden in allen Sektoren auf null zu bringen. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es grundrechtlich jedoch nicht, die Grundlagen menschlicher Existenz und damit auch der Demokratie zu untergraben. Genau das riskiert aber die unambitionierte deutsche Klimapolitik. 

Mehr Informationen

Zur Übersicht

BUND-Newsletter abonnieren!

BUND-Bestellkorb