Gentechnik: Einigung im Agrarrat gefährdet Verbraucher*innen- und Umweltschutz

14. März 2025 | Landwirtschaft

Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat heute dem polnischen Vorschlag zur weitgehenden Deregulierung von Gentechnik zugestimmt. Das ist der Startschuss für die finalen Verhandlungen zum künftigen Rechtsrahmen Neuer Gentechnik auf EU-Ebene. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

Olaf Bandt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt  (Foto: Simone Neumann)

„Die heutige Entscheidung ist ein weiterer Riesenschritt auf dem riskanten Weg zur Deregulierung von Neuer Gentechnik. Die Position des Rates ist weiterhin davon entfernt, ausreichend Regeln für den verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzen aus Neuen Gentechniken zu liefern.

Besonders beunruhigend ist, dass Wildpflanzen ohne Zulassungsverfahren verändert und freigesetzt werden könnten. Das gefährdet Biosysteme und Natur. Fehlende Transparenz und Rückverfolgbarkeit für den größten Teil der Pflanzen aus Neuer Gentechnik greifen die Wahlfreiheit von Verbraucher*innen massiv an. Die rein freiwillige und stark eingeschränkte Möglichkeit von Koexistenzmaßnahmen gefährdet die konventionelle und ökologische Landwirtschaft.

Kennzeichnung, Koexistenzregelungen, ein vorsorgeorientiertes Risikoprüfungs- und Zulassungssystem sowie Patentfreiheit für alle gentechnisch veränderten Pflanzen sind Grundbedingungen für gentechnikfreie Landwirtschaft und intakte Ökosysteme. Dies muss in der EU auch zukünftig gewährleistet sein."

 

Hintergrund

Seit 2023 ringen die EU-Mitgliedsstaaten im Agrarrat um eine gemeinsame Position zur Ausgestaltung der EU-Regeln für den zukünftigen Umgang mit Neuen Gentechniken. Sämtliche Bemühungen scheiterten bislang. Nun fällt der Startschuss für das sogenannte Trilogverfahren, die Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten, EU-Kommission sowie dem Europäischem Parlament. Das Ziel: Einen neuen Rechtsrahmen für Gentechnik in Europa beschließen. Das EU-Parlament hatte sich 2024 für Verbesserungen bei Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ausgesprochen. Der Ratsvorschlag adressiert weiterhin die Frage der Patentierung und will den Mitgliedsstaaten Möglichkeiten für Koexistenzmaßnahmen eingeräumt haben. Mit der heutigen Einigung fällt noch keine finale Entscheidung. Im Weiteren werden nun die Verbesserungsvorschläge des Europäischen Parlaments und des Rats im Trilog verhandelt.

Mehr Informationen:

Kontakt: 

  • Daniela Wannemacher, Leiterin Team Landnutzung beim BUND und Expertin für Agro-Gentechnik, Tel +49 30 27586-567, Mobil 01590-134022, E-Mail daniela.wannemacher(at)bund.net
  • BUND-Pressestelle: Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak
    Tel.: +49 30 27586-497 | -531 | -109 |-425 
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