EuG-Urteil erklärt Konformitätsfaktoren für unwirksam – Stickoxid-Grenzwert für Euro 6-Diesel muss auch im Realbetrieb eingehalten werden

13. Dezember 2018 | Mobilität, Ressourcen & Technik, Klimawandel

Berlin: Der BUND sieht in der heutigen Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuG) in einem von den Städten Paris, Brüssel und Madrid eingeleiteten Gerichtsverfahren gegen die Europäische Kommission einen Meilenstein im laufenden Dieselskandal. Die Entscheidung bestätigt Gesundheitsschutz als oberstes Ziel der Abgasnormen und erklärt verschiedene Angriffe auf ihre Durchsetzung als unwirksam.

Im Kern erlaubt der EuG den Städten, die von der Kommission festgelegten Emissionsgrenzwerte für RDE-Prüfungen (Real Driving Emissions) anzufechten. Dies könnten sie tun, da die in ursprünglichen Verordnung festgelegten EURO-6 Grenzwerte "eine wesentliche Bestimmung [...] darstellen", und die Verordnung vorsähe, "dass diese Grenzwerte im praktischen Fahrbetrieb und damit bei den RDE-Prüfungen eingehalten werden müssen". Die Europäische Kommission hätte diese Grenzwerte nicht durch Konformitätsfaktoren abändern dürfen.

Arne Fellermann, Verkehrsexperte des BUND, betont: "Wir begrüßen die heutige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Dieses Urteil bestätigt unsere Einschätzung, dass der Stickoxid-Grenzwert von 80 mg/km für Diesel-Pkw natürlich auch im Betrieb auf der Straße gelten muss. Der Versuch, durch eine Art Umrechnungsfaktor Diesel auf die Straße zu schicken, die im Realbetrieb dreckiger sein dürfen als in der maßgeblichen Verordnung vorgesehen, ist damit gescheitert."

Das Urteil wird weitreichende Folgen für zukünftige Gerichtsurteile nach sich ziehen, über Musterklagen bis hin zu Klagen um Neuzulassungen und Verkaufsverbote. Der BUND erwartet auch Auswirkungen auf seine Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt auf ein Verkaufsverbot von Diesel-Neufahrzeugen, die im Realbetrieb die Grenzwerte nicht einhalten. Arne Fellermann: "Bisher war das Verwaltungsgericht Schleswig der Auffassung, dass die zugrundliegende Verordnung 715/2007 nicht für den Realbetrieb gelte. Das ist aber mit dem heutigen Gerichtsurteil eindeutig wiederlegt worden."

Das Gerichtsurteil ist ein eindeutiges Signal an die Bundesregierung, das Verkehrsministerium und das Kraftfahrtbundesamt, ihre bisherige Haltung zu ändern. Fellermann weiter: "Seit heute muss allen Beteiligten klar sein: Neufahrzeuge müssen ihre gesetzlichen Grenzwerte im normalen Betrieb auf der Straße einhalten. Die Strategie der Automobilhersteller und Bundesregierung, zwischen Realbetrieb und Testbetrieb zu unterscheiden, ist gescheitert."

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