Einstiegsstufe nur mit mehr Tierwohl: Haltungskennzeichnung muss verbindlich werden

16. Juli 2018 | Massentierhaltung, Landwirtschaft

Berlin. Anlässlich der Verbändebeteiligung zum "Tierwohlkennzeichengesetz-TierWKG" von Bundesagrarministerin Klöckner hat der BUND zum vorgelegten Entwurf Stellung genommen. Grundsätzlich begrüßt der BUND die Initiative zur Verbesserungen in der Nutztierhaltung, kritisiert den vorgelegten Entwurf aber als unzureichend und fordert das Ministerium auf, bei den Haltungskriterien – insbesondere bei der Einstiegsstufe – nachzubessern.

"Wir begrüßen das Engagement von Bundesagrarministerin Julia Klöckner für eine Tierwohlkennzeichnung", sagt Katrin Wenz, BUND-Expertin für Agrarpolitik. "Auf Freiwilligkeit zu setzen, ist aber der falsche Weg." Wichtig ist aus Sicht des Umweltverbandes die konkrete Ausgestaltung der drei Stufen der Kennzeichnung mit einer starken Einstiegsstufe. "Wir brauchen eine starke Eingangsstufe mit klaren Kriterien für mehr Tierwohl im Gesetz. Fleisch aus tierquälerischen Massentierhaltung darf auf keinen Fall als 'Tierwohl' gekennzeichnet werden. Eine solche Kategorie würde die Verbraucherinnen und Verbraucher verwirren und den Begriff Tierwohl ad absurdem führen."

Der BUND kritisiert zudem den von der Initiative Tierwohl beim Ministerium vorgetragen Vorschlag für die Einstiegsstufe (ITW Plus). So sieht der Branchenvorschlag vor, dass ein Mastschwein bis 110kg beispielsweise nur 0,85m² Platz zur Verfügung hat. Dieser Vorschlag bleibt noch hinter den Vorschlägen des ehemaligen Agrarministers Schmidt zurück, der mit nur 1 m² Fläche schon zu gering war. Das kupieren von Ringelschwänzen wäre nach Vorschlägen der Branchenvertreter in der Einstiegsstufe nicht untersagt, auch wenn dies laut Tierschutzgesetzt schon lange verboten ist. Die existierenden flächendeckenden Ausnahmen können auch bei dieser Einstufung weiter gelten. "Das Ministerium darf dem Branchenvorschlag nicht folgen", erklärt die BUND-Expertin. "Der Ringelschwanz ist ein wichtiger Indikator für das Wohlergehen und die Gesundheit eines Schweines. Deshalb sind in der Einstiegsstufe starke Kriterien notwendig, die deutlich über dem bisher geltenden gesetzlichen Standard liegen. Massentierhaltung darf nicht ausgelobt werden."

Beispiele, dass Verbesserungen auch in der Einstiegsstufe funktionieren gibt es. Beim staatlichen Tierwohllabel in Dänemark ist das Kupieren von Ringelschwänzen bereits in der Einstiegsstufe verboten und Stroh als Beschäftigungsmaterial für die Tiere Pflicht. Daran sollte sich auch die Eingangsstufe der staatlichen Tierwohlkennzeichnung in Deutschland orientieren.

Grundsätzlich sieht der BUND in einer gesetzlich verpflichtenden Haltungskennzeichnung die beste Lösung, um mittelfristig aus Tierschutzsicht unzureichende Haltungssysteme durch artgerechtere Haltungssysteme zu ersetzen. "Das Beispiel der Eierkennzeichnung hat gezeigt, dass dieser Weg erfolgreich sein kann. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher wählen, welches konkrete Haltungssystem sie durch ihr Einkaufsverhalten unterstützen möchten", sagt Wenz. Der BUND erwartet daher von der Bundesregierung bereits in dieser Legislaturperiode einen gesetzlichen Rahmen zur Überführung des freiwilligen Tierwohllabels in eine verpflichtende Haltungskennzeichnung vorzulegen.

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