Bundestag muss Standortauswahlgesetz zur Atommülllager-Suche nachbessern

07. März 2017 | Atomkraft

Berlin: Als "nicht ausreichend" kritisiert der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, den Entwurf für das neue Standortauswahlgesetz zur Atommülllagerung, der am  Mittwoch in den Bundestag eingebracht werden soll. "So kann das durch Fehlentscheidungen der Vergangenheit verlorengegangene Vertrauen in die Atommülllager-Suche nicht wieder aufgebaut werden", so Weiger.

Mit der Gesetzesnovelle beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorschläge der Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" umzusetzen. Der Gesetzentwurf ignoriere jedoch wichtige Vorschläge der Kommission, sagte Weiger, dies müsse der Bundestag korrigieren.

"Es fehlen wesentliche Elemente wie ein wirksames Exportverbot für Atommüll und Maßnahmen für umfassende Transparenz", sagte Weiger. So sei durch das Gesetz in seiner jetzigen Fassung ein Export von Atommüll aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich in die USA nicht ausgeschlossen. "Insbesondere die Regelungen zu Bürgerbeteiligung, Rechtsschutz und Transparenz im Suchverfahren müssen dringend nachgebessert werden", so der BUND-Vorsitzende. Er forderte mehr Rechte für das Nationale Begleitgremium und die Regionalkonferenzen sowie ein öffentliches Informationsregister für alle Unterlagen des Suchverfahrens.

Zudem müsse das Gesetz an entscheidenden Stellen über die Vorschläge der Kommission hinausgehen, sagte Weiger, sonst werde der nötige Vertrauensaufbau für das Standortauswahlver­fahren nicht gelingen können. Bislang fehle etwa eine Rechtsschutzmöglichkeit in der wichtigen ersten Phase des Standortauswahlver­fahrens. Außerdem sehe der Gesetzentwurf keine Mindestzahl untertägiger Untersuchungen vor. "Dringend erforderlich ist eine verbindlich festgelegte Zahl von Erkundungen in verschiedenen geologischen Formationen wie Granit, Ton und Salz", forderte Weiger. Nur so könne sichergestellt werden, dass es trotz der jahrzehntelangen Bevorzugung von Salzgestein in Deutschland zu einem fairen Vergleich von Standorten mit verschiedenen Gesteinsarten komme.

Wichtig sei außerdem, im Gesetz eine klare Beschränkung des Suchverfahrens auf hochradioaktiven Müll zu verankern. "Das Suchverfahren für hoch radioaktiven Atommüll darf nicht mit zusätzlichem Atommüll aus der Asse oder aus der Urananreicherung belastet werden. Für nicht hochradioaktive Abfälle muss unverzüglich ein eigenes Standort-Suchverfahren gestartet werden", forderte der BUND-Vorsitzende.

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