Bundesregierung steht nicht über dem Grundgesetz

23. Mai 2023 | Klimawandel, Mobilität, Energiewende

Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Klimaschutz ist bindend. Zum Tag des Grundgesetzes erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): 

Olaf Bandt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt  (Foto: Simone Neumann)

„Es gibt allen Grund, das Grundgesetz zu feiern. Es ist richtungsweisend für das Handeln der öffentlichen Gewalt. Das gilt auch und im Besonderen für die Bundesregierung, die Verantwortung für die Zukunft unseres Landes trägt. Und doch verletzt sie die Grundrechte zukünftiger Generationen durch viel zu zögerlichen und unzureichenden Klimaschutz.

Die Ampelregierung steht nicht über dem Grundgesetz. Der selbsternannte Klimakanzler muss alles tun, um das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts endlich umzusetzen. In seinem Amtseid hat der Kanzler geschworen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden und das Grundgesetz zu wahren. Stattdessen verweigert die Bundesregierung wirksame Sofortprogramme. Sie möchte das Klimaschutzgesetz sogar abschwächen. Diesen Frontalangriff auf unser Grundgesetz werden wir nicht einfach so hinnehmen. Wer den Klimaschutz nicht ernst nimmt, nimmt das Grundgesetz nicht ernst und fügt uns allen Schaden zu.“

Hintergrund

Der BUND hat die Bundesregierung im Januar auf wirksamen Klimaschutz verklagt. Die eingereichte Klage nennt bewusst keine Maßnahmen für die beiden Sektoren Verkehr und Gebäude. Denn ein Gericht wird nach Einschätzung des BUND der Politik keine Maßnahmen vorschreiben wollen. Maßnahmen, mit denen die Politik wirksame Sofortprogramme aufstellen könnte, gibt es aber und sind bekannt. 

Der BUND schlägt beispielsweise folgende zentrale Maßnahmen für die beiden Sektoren vor.

BUND-Forderungen für ein wirksames Sofortprogramm im Verkehrssektor sind u.a.: 

  • ​Abschaffung vom Dienstwagenprivileg und von Steuervorteilen für Dieselkraftstoff & Kerosin
     
  • eine Reform der Kfz-Steuer mit zusätzlichem Bonus-Malus-System beim Kauf
     
  • den Stopp des Autobahnbaus
     
  • die Einführung von Pkw-Maut
     
  • die Einführung des Tempolimits
     
  • Mittelerhöhung für den Ausbau von öffentlichem Verkehr und Radverkehr.

BUND-Forderungen für ein wirksames Sofortprogramm im Gebäudesektor, in dem die energetische Modernisierung im Mittelpunkt eines Maßnahmenpaketes steht, u.a.:

  • flächendeckend Sanierungsfahrpläne
  • streichen aller Ausnahmen für bestehende Nachrüstpflichten und Anheben der Anforderungen
     
  • ​​​​​​​​​​​​​​verstetigen der Vorgaben zur Optimierung von Heizungsanlagen für alle Gebäude und Verbesserung der Vollzugskontrolle 
     
  • Vorgaben für die energetische Modernisierung, angefangen bei den Gebäuden mit der schlechtesten Effizienz
    ​​​​​​​
  • ​​​​​​​25 Milliarden Euro Fördermittel pro Jahr für klimazielkompatible energetische Modernisierungen.  

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), beschlossen in 2019, ist das Gesetz, das für Deutschland die Ziele – nicht die genauen Maßnahmen – auf dem Weg zur Einhaltung der rechtsverbindlichen Pariser Temperaturgrenze von weit unter 2 Grad und möglichst 1,5 Grad festlegt. Die KSG-Ziele reichen für das Paris-Ziel allerdings noch nicht aus, eben so wenig wie die Klimaziele der EU – sie sind deshalb völkerrechtswidrig und nach Einschätzung des BUND auch weiterhin verfassungswidrig. 

Mehr Informationen

Kontakt

  • Arne Fellermann, Abteilungsleiter Klimaschutz beim BUND, Tel.: 030-27586- 484
    E-Mail: arne.fellermann(at)bund.net 
  • Für Nachfragen zur Klage steht Ihnen Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte unter hess(at)baumann-rechtsanwaelte.de zur Verfügung
  • BUND-Pressestelle: Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak
    Tel. 030-27586-497 |-531 | -464 | -425 |
    E-Mail: presse(at)bund.net

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