Bundesregierung muss mit klarem Ausbaurahmen für Schwung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien sorgen – Energiewende in Bürgerhand ermöglichen

22. Mai 2019

Berlin. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) warnen vor den Folgen des energiepolitischen Stillstands der letzten Monate. Auf der "International Conference on Climate Action" (ICCA 2019) in Heidelberg stellt sich Deutschland heute und morgen als Vorbild für kommunalen Klimaschutz dar – doch wird die Bundesregierung nach dem Klimaschutzziel 2020 ebenfalls das Ziel für 2030 verfehlen, wenn nicht endlich entschlossen gehandelt wird. Voraussetzung für einen erfolgreichen Klimaschutz ist ein hoher Anteil der Erneuerbaren Energien. Aber der weitere Ausbau stagniert, schlimmer noch: Der Ausbau der Windenergie an Land ist in den letzten Monaten dramatisch eingebrochen. Und der weitere Ausbau der Photovoltaik wird durch den 52-Gigawatt-Deckel bedroht, der im nächsten Jahr erreicht wird.

"Die Bundesregierung muss den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen und entfesseln. Dafür brauchen wir ein Anwachsen der jährlichen Zubau-Mengen. Um nur das Ausbauziel des Koalitionsvertrages zu erreichen müssen diese mindestens verdoppelt werden. Für echten Klimaschutz braucht es eine noch höhere Ausbaudynamik", sagt der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. "Aber dieser dringend notwendige Ausbau darf nicht weiter planungsrechtlich durch einzelne Bundesländer verhindert werden. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass alle Bundesländer in der Regionalplanung im Durchschnitt zwei Prozent der Fläche als Vorrangfläche ausweisen und regionalplanerisch sichern." Alle betroffenen Kommunen müssten vom Ausbau der Windenergie profitieren. Dies gehe am besten durch Bürgerenergieprojekte. Bei allen anderen neuen Windenergieprojekten solle eine jährliche Abgabe erhoben werden, die den Kommunen direkt zugutekomme.

Nach Auffassung des BUND und des BBEn haben sich die Ausschreibungen für Windenergie an Land nicht bewährt. Im Gegenteil: Sie bremsen den Ausbau und erschweren Investitionen von Bürgern. Beide Verbände sprechen sich dafür aus, die jetzige Praxis komplett zu beenden, mindestens aber sollten Ausnahmen von der Ausschreibung für Bürgerenergie-Anlagen und für kleine Anlagen mit aufgenommen werden. Vorlage hierzu ist die neue europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die bis 1 Megawatt (MW) bei Photovoltaik und 18 MW bei Wind Ausnahmen ermöglicht.

Die bis 2016 installierte Leistung an Erneuerbaren Energien geht zu 42 Prozent auf Bürgerinnen und Bürger zurück – das ist fast drei Mal so viel wie alle Energiekonzerne zusammen auf den Weg gebracht haben. "Die Energiepolitik der vergangenen Jahre hat diesen positiven Trend ausgebremst. Die Einführung der Ausschreibungen, die Verhinderung von regionaler Direktvermarktung und die Bestrafung des Eigenverbrauchs haben den Höhenflug der Bürgerenergie vorerst gestoppt und damit auch die Energiewende gebremst", kritisiert Weiger. Malte Zieher, Vorstandsmitglied Bündnis Bürgerenergie, ergänzt: "Die erforderliche Umsetzung der neuen EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie bietet die große Chance, eine Trendwende einzuleiten. Diese sieht stärkere Rechte für die Bürgerenergie und eine Stärkung des Eigenverbrauchs vor."

Mit Blick auf die nach wie vor hohe Bereitschaft der Menschen vor Ort in Erneuerbare Energien zu investieren betont Malte Zieher: "Die Motivation der Bürgerinnen und Bürger ist weiterhin groß – sofern ihnen die Chance zur Teilhabe an der Energiewirtschaft gegeben wird. Die neuen EU-Regeln können eine Entfesselung und Entbürokratisierung der Bürgerenergie in Deutschland bewirken."

BUND und Bündnis Bürgerenergie fordern die Bundesregierung auf, die Umsetzung der neuen EU-Erneuerbaren-Richtlinie zu einer Entfesselung der Energiewende in Bürgerhand zu nutzen. "Die Zukunft der Erneuerbaren Energie liegt in Bürgerhand", so beide Verbandsvertreter abschließend.

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