BUND-Vorsitzender Weiger warnt Agrarminister Schmidt vor Flickenteppich bei Gentechnik-Einsatz

02. März 2015 | Landwirtschaft, Umweltgifte

Brüssel/Berlin: Aus Anlass der auf EU-Ebene abschließenden Entscheidung für nationale Gentechnik-Verbote hat der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt aufgefordert, seinen nationalen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Gentechnik-Regelungen zu überarbeiten.

"Ihr Vorhaben, die Verantwortung für Gentech-Anbauverbote auf die Ebene der Bundesländer zu verlagern, stößt bei uns auf Unverständnis. Es würde zu einem Wirrwarr von Regelungen führen, der die Gentechnikfreiheit der Landwirtschaft gefährdet“, schreibt Weiger in einem Brief an Schmidt und fordert, bundesweite Gentech-Anbauverbote zu erlassen. Alles andere sei „nicht akzeptabel, gerade im Hinblick auf die von Ihnen angestrebte Rechtssicherheit", so der BUND-Vorsitzende. Der Gesetzentwurf von Schmidt würde weder zur Rechtssicherheit noch zum Rechtsfrieden beitragen, sondern bewirke eher das Gegenteil.

Eine Verlagerung möglicher Anbau-Verbote auf die Bundesländer würde außerdem einen enormen Koordinierungsaufwand erfordern. Die Länder müssten dann jeweils dafür sorgen, dass die von ihnen angeführten Verbotsgründe des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen in sich schlüssig und vollständig seien. Sonst bestehe die Gefahr, dass klagewillige Gentech-Unternehmen sich auf mögliche Lücken in der Argumentation einzelner Länder beriefen und sie vor Gericht gegeneinander ausspielten.

"Verbietet beispielsweise Bayern den Anbau einer Gentech-Pflanze, Sachsen-Anhalt aber nicht, dann wäre damit ebenfalls die Tür für Konzernklagen weit geöffnet. Das nicht ausgesprochene Anbauverbot in Sachsen-Anhalt könnte dafür instrumentalisiert werden, eine Klage gegen Bayern zu initiieren. Der vom Agrarministerium versprochene Rechtsfrieden zwischen den Ländern in Sachen Gentechnik würde so zur Makulatur", begründet der BUND-Vorsitzende seine Ablehnung des Gesetzentwurfes.

Da in Deutschland 2015 keine Gentech-Pflanze angebaut werde, gebe es in diesem Gesetzgebungsverfahren keinen Zeitdruck. Es sei besser, nach dem Prinzip "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" zu verfahren und das neue Gentechnik-Gesetz erst im Herbst zu verabschieden.

 

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