BUND-Studie zu Gesundheitsgefahren für Arbeiter*innen und Anwohner*innen von Atomanlagen – Nein zu Verlängerung von Laufzeiten

05. Oktober 2022 | Atomkraft

In der Debatte um Laufzeitverlängerungen der deutschen Atomkraftwerke (AKW) werden Risiken und Gefahren eines Weiterbetriebes der AKW zurzeit größtenteils ausgeblendet. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert dies und zeigt in einer neuen Studie, dass auch beim Normalbetrieb der AKW Gesundheitsgefahren durch radioaktive Freisetzungen bestehen. 

„Wer über den Weiterbetrieb von Atomkraftwerken spricht, muss auch die Sicherheitsrisiken in der atomaren Produktionskette in den Blick nehmen“, erklärt Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender. „Im Uranbergbau werden täglich unzählige Menschen oft unwissend lebensbedrohlich verstrahlt. Auch in Deutschland kämpfen bis heute Betroffene oft vergeblich um Anerkennung und Entschädigung. Gleiches gilt für Menschen und Nachkommen derer, die in Atomkraftwerken gearbeitet haben. Auch deshalb müssen wir schnellstmöglich raus aus der Atomkraft. Die Studie von Mitgliedern der Atom- und Strahlenkommission des BUND nimmt diese verdrängten Opfer der Atomindustrie in den Blick. Selbst wenn das letzte AKW vom Netz ist, werden Abriss und Endlagerung die Arbeiter*innen weiter gefährden. Wir fordern, die Dosisgrenzwerte für Arbeitnehmer*innen und Bevölkerung zu senken. Wir dürfen weder die Augen vor diesen Opfern der nuklearen Energieerzeugung noch vor den Opfern der fossilen Energieerzeugung verschließen.“ 

Der Bericht „Unsichtbare Opfer der Atomkraftnutzung – Strahlende Arbeitsplätze und Umgebungskontaminationen“ von Inge Schmitz-Feuerhake, Wolfgang Hoffmann, Oda Becker und Karin Wurzbacher beruht auf der Zusammenschau zahlreicher wissenschaftlicher Studien, die die Strahlenfolgen des Betriebs von Atomanlagen darlegen. Krebserkrankungen treten meist zeitversetzt auf und genetische Schäden zeigen sich erst in den nächsten Generationen. Opfer des ehemaligen Betriebs des Uranbergwerks WISMUT in der DDR und andere Arbeitnehmer*innen mit strahlentypischen Erkrankungen haben bis heute so gut wie keine Aussicht auf Anerkennung einer Berufskrankheit.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ungewollte Freisetzungen von Radioaktivität nicht nur bei Unfällen, sondern bereits bei Störfällen unvermeidlich sind. Bei nachweislichen Erhöhungen von Totgeburten, kindlichen Leukämien und Fehlbildungen sowie Krebserkrankungen bei Erwachsenen in der Umgebung von Atomanlagen wurde eine Strahlenursache von Regierungen stets ausgeschlossen. Zahlreiche Beispiele im Bericht belegen jedoch die hohe Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs. 

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