BUND fordert deutliche Nachbesserung im Beteiligungsverfahren zur Atommüll-Lagersuche

05. August 2021 | Atomkraft

Berlin. Aus Protest gegen die mangelnde Beteiligung durch die zuständige Bundesbehörde nehmen BUND-Ehrenamtliche an der letzten Fachkonferenz zur Atommüll-Endlagersuche nicht mehr teil. Ihre Kritik richtet sich gegen das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Behörde habe Vorschläge zur Verbesserung des Prozesses samt den entsprechenden Beschlüssen, Forderungen und der Kritik in den vergangenen Jahren ignoriert. Daher kommt für die Ehrenamtlichen eine Teilnahme an der dritten Fachkonferenz Teilgebiete an diesem Freitag und Samstag nicht in Frage. 

Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin: "Die Suche nach einem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist ein zäher und langwieriger Prozess. Für dessen Gelingen ist kontinuierliche, transparente und wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung entscheidend. Die breite gesellschaftliche Beteiligung, die auch der Einbindung ehrenamtlicher Aktiver bedarf, ist aus unserer Sicht vorerst gescheitert. Die Abkehr der Ehrenamtlichen vom dritten Sitzungstermin zeigt deutliche Probleme und Mängel."

Das BASE hatte viele Monate Zeit, um die Mängel bei der Beteiligung und der Transparenz abzustellen. Die Behörde hat aber erst vor zwei Wochen einen Vorschlag vorgelegt. Dieser Vorschlag war zudem unzulänglich. Am Samstag endet die Sitzungszeit der Fachkonferenz Teilgebiete. Die weitere Ausgestaltung der Beteiligung wird damit in einen für die Öffentlichkeit rechtsfreien Raum überführt. Es gibt zunächst keine weitere Einflussmöglichkeit mehr. 

Von Broock: "Wir fordern die zuständige Bundesbehörde BASE auf, umgehend eine selbstorganisierte, kontinuierliche, wirksame und transparente Form für eine weitere Beteiligung zu schaffen. Andernfalls sehen wir das Bundesumweltministerium in der Pflicht, dies anzuweisen."

Der BUND wird diese Kritik durch seine hauptamtlichen Vertreter*innen beim dritten und letzten Beratungstermin in aller Deutlichkeit vorbringen.

Hintergrund: Da aktuell noch 54 Prozent der Bundesfläche im Verfahren sind, kommt dem nächsten Eingrenzungsschritt auf voraussichtlich wenige Prozente eine zentrale Bedeutung zu. Laut Standortauswahlgesetz sind in dieser Phase jedoch keine Beteiligungsmöglichkeiten vorgesehen. Ein wichtiger Schritt in der Eingrenzung droht so zu einer Black-Box zu werden. Damit sind Konflikte und Misstrauen vorprogrammiert. Dabei bietet das Gesetz im Sinne eines lernenden Verfahrens jederzeit die Möglichkeit auch neue Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung zu etablieren (StandAG §5 (3)) und durch das BASE umzusetzen. 

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