BUND begrüßt weitgehende Niederlage der AKW-Betreiber vor dem Bundesverfassungsgericht. Atomausstieg grundsätzlich verfassungsgemäß

06. Dezember 2016 | Atomkraft

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Atomausstiegsgesetzes aus dem Jahr 2011 begrüßt. "Es ist ein wichtiges Signal, dass die AKW-Betreiber damit gescheitert sind, den Atomausstieg in Frage zu stellen und Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe zu erstreiten", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. "Es ist unverschämt, dass die Energiekonzerne versucht haben, sich den Abschied von der gefährlichen Atomkraft vergolden zu lassen", sagte Weiger.

Das Bundesverfassungsgericht sehe zwar einzelne verfassungswidrige Regelungen in Bezug auf das Abschalten des Atomkraftwerks Krümmel und für RWE, noch mit Reststrommengen aus dem seit langem stillgelegten Atommeiler Mülheim-Kärlich Geld zu verdienen. "Die Risiken der Atomenergie erfordern jedoch einen unverzüglichen und endgültigen Atomausstieg", sagte Weiger.

"Die Bundesregierung darf jetzt nicht Laufzeitverlängerungen für bestimmte AKWs erlauben, sondern sollte im Zweifel eine Entschädigung für einzelne AKWs vorsehen und so den Atomausstieg sogar beschleunigen. Wir fordern außerdem die dauerhafte Absicherung des Atomausstiegs durch dessen Festschreibung im Grundgesetz", sagte der BUND-Vorsitzende.

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