Baurecht: Flächenverbrauch reduzieren, Grünflächen erhalten – BUND warnt vor falscher Weichenstellung durch Festhalten an §13b in der Baugesetz-Novelle

04. November 2020 | Lebensräume, Naturschutz, Klimawandel

Berlin. Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts zur Baugesetznovelle warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor unverhältnismäßigem Flächenfraß. Zwar begrüßt der BUND, dass der Entwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland bezahlbares Wohnen sichern soll. Denn Wohnen muss bezahlbar und sozial verträglich sein. Doch die Novelle wird den Anforderungen einer nachhaltigen und gerechten Siedlungsentwicklung nicht gerecht.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: "Die uns zur Verfügung stehende Fläche ist begrenzt, doch dieser Gesetzentwurf feuert den Flächenfraß nur weiter an. Problematisch ist insbesondere der Paragraf 13b des Baugesetzbuches (BauGB), denn er fördert den beschleunigten und unkontrollierten Flächenverbrauch. Das spielt vor allem der Bauwirtschaft in die Hände, Verlierer sind die auf Wohnraum dringend angewiesene Menschen und die Natur."

In Zeiten des dramatischen Artensterbens und der Anpassung an den Klimawandel müssen bei der Planung von neuem bezahlbaren Wohnraum Grünflächen mitgedacht werden. Davon profitieren nicht nur Einwohnerinnen und Einwohner, sondern auch die städtische Artenvielfalt sowie das urbane Klima enorm. Die Sicherung von Stadtnatur, ein sparsamer Umgang mit dem nicht vermehrbaren Gut Grund und Boden und ein integriert gedachter Ansatz von urbaner grüner Infrastruktur spielen im aktuellen Referentenentwurf jedoch nur eine untergeordnete Rolle.

Besonders die im Entwurf geplante Wiedereinführung des Paragrafen 13b steigert den Flächenverbrauch: Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes zeigt, dass Verfahren auf Basis von §13b BauGB die Neuninanspruchnahme von siedlungsnahen Freiflächen in besonderem Maße verstärken. Vor allem kleinere, oft ländlich geprägte Gemeinden mit begrenzten Personalkapazitäten in der Verwaltung nutzen das Verfahren nach §13b, denn dieses wird als Vereinfachung der verfahrensmäßigen und materiellen Anforderungen gesehen. Dabei wird die Schaffung von kostengünstigem Wohnraum verfehlt: Über §13b werden vor allem Bauvorhaben in kleinem Maßstab, also Ein- oder Zweifamilienhäuser, geplant. Der dadurch geschaffene Wohnraum ist gering, insbesondere nicht günstig und trägt nicht zur Minderung der Wohnungsnot bei.

Es braucht eine gemeinwohlorientiere Bodenpolitik, die bezahlbares Wohnen und den Erhalt der Grünen Infrastruktur in Siedlungsgebieten in Einklang bringt, erläutert Bandt: "Noch mehr Bauland um jeden Preis darf künftig nicht mehr sein. Für die Zukunft heißt das: Eine doppelte Innenentwicklung innerhalb der Städte ist wichtiger als Neubau auf der grünen Wiese. Der Paragraf 13b BauGB muss gestrichen werden."

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  • Hintergrund: Täglich werden etwa 56 Hektar Fläche für Siedlung und Verkehr neu verbraucht und versiegelt, durch die Wiedereinführung des Paragrafen 13b wird dieser Trend weiter verstärkt. Das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung, das mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018 beschlossen wurde, liegt somit in weiter Ferne. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nach Paragraf 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ kann vollständig auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Dabei entfällt häufig die qualifizierte Auseinandersetzung mit Umweltaspekten, insbesondere mit den Schutzgütern Fläche, Klima und Luft. Mit der Beschränkung der Eingriffsregelung auf Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen findet zudem keine Kompensation für den Verlust von häufig ökologisch wertvollen Flächen in den Übergangsbereichen zwischen Siedlung und freier Landschaft statt. Der Artenschutz wird vernachlässigt, was die Bestrebungen der Bundesregierung zum Schutz der Biodiversität konterkariert. Es ist mit der verfassungsrechtlich verankerten Staatszielbestimmung des Art. 20a GG nicht vereinbar, wertvolle Dorfrandgebiete zu opfern. Abgesehen von der mangelnden Europarechtskonformität haben alle bisherigen Untersuchungen der Anwendungspraxis von Paragraf 13b gezeigt, dass relevante Freiflächen zerstört und dabei Anwendungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden. Auch wurde deutlich, dass das Instrument am intendierten Zweck vorbeigeht und primär in ländlichen Räumen ohne drängenden Wohnraummangel zum Tragen kommt.
  • Stellungnahme zum Referentenentwurf (1.7.2020)
  • Untersuchung des Umweltbundesamtes zum §13b (Juni 2020)
  • zu Stadtnatur
  • zum Flächenverbrauch
  • zum Klimawandel
  • Kontakt: Afra Heil, BUND-Expertin für Stadtnatur, Tel. (030) 2 75 86-311, afra.heil(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle (Sigrid Wolff / Daniel Jahn / Judith Freund / Heye Jensen), Tel. (030) 2 75 86-425 / -531 / -497 / -464, presse(at)bund.net

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