So setzen sich die Kosten für Einsatzstellen zusammen
1. Eigenanteil der Einsatzstelle
- Organisation und Verwaltung: 30 Euro inkl. Mwst. (entfällt für BUND-Gruppen)
- Kostenanteil pädagogische Begleitung durch die Zentralstelle: 35 Euro
- Fahrtkosten zu den Seminaren
2. Taschengeld und Sozialversicherung
- Taschengeld max. 453 Euro bei einer Vollzeitstelle. Bei Teilzeitstellen wird das Taschengeld angemessen reduziert,
darf jedoch die Mindestgrenze von 200 Euro (BUND Leitlinie) nicht unterschreiten. - Sozialversicherung wird mit ca. 40% auf alle Leistungen erhoben, also
Taschengeld und Zusatzleistungen. Mehr dazu in unserem Merkblatt - Taschengeld und Sozialversicherung werden für Freiwillige unter 25 Jahren
bis zu 300 Euro und für Freiwillige ab 25 Jahren bis zu 400 Euro erstattet.
3. Optionale Zusatzleistungen
- Einsatzstellen können den Freiwilligen Zuschüsse zu Verpflegung,
Unterkunft, Fahrtkosten, bzw. Geldersatzleistungen zahlen. Die darauf erhobenen Abgaben zur Sozialversicherung sind erstattungsfähig, die Leistungen selbst aber nicht. Als Orientierung gelten die Sachbezugswerte nach dem Sozialgesetzbuch. - Der Sachbezugswert für Verpflegung für 2024 beträgt 313 Euro monatlich. Der Sachbezugswert für Unterkunft beträgt 278 Euro monatlich.
Kostenrechner
Nutzen Sie unseren BFD-Kostenrechner (MS Excel), um individuell zu berechnen, mit welchen monatlichen Beträgen Sie als Einsatzstelle Ihre BFD-Stelle planen müssen. Fahrtkosten zu Seminaren sind in dem Rechner nicht aufgeführt.