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Auf unserer Download-Seite finden Sie alle Formulare, Merkblätter und auch Leitfäden, die Sie als Einsatzstelle benötigen: Von der Anerkennung als Einsatzstelle bis zur Betreuung und Beschäftigung von Freiwilligen.
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Sie sollten mindestens 4 Wochen Bearbeitungsdauer bis zum Start Ihres neuen*er Freiwillige*r einrechnen.
In diesem Video wird Ihnen an einem Beispiel kurz und anschaulich gezeigt, was Sie beim Ausfüllen der BFD-Vereinbarungen zu beachten haben.
Die Einsatzstellen zahlen den Bundesfreiwilligen ein Taschengeld, Leistungen der Sozialversicherung und meldet sie zur Unfall- und Haftpflichtversicherung an. Die genauen Beträge hängen aber von mehreren Faktoren ab und können stark variieren.
Mehr über die Kosten erfahren
Einsatzstellen sind verpflichtet, für Freiwillige eine persönliche Betreuung und fachliche Anleitung sicherzustellen und für die Einhaltung der Seminarpflicht zu sorgen. Die Seminare sind gesetzlich verankerter Teil des BFD und müssen belegt werden.
Bei Dienstende stellt die Einsatzstelle ihren Freiwilligen eine Dienstzeitbescheinigung und ein Zeugnis aus. Darin müssen die Seminartage erwähnt und gelistet sein.
Die ordnungsgemäße Durchführung des BFD wird regelmäßig durch das Bundesamt geprüft, auch durch Einsatzstellenbesuche vor Ort. Information zur Vorbereitung einer solchen Einsatzstellenprüfung finden Sie in unsem Leitfaden.
Die Einsatzstelle zahlt den Bundesfreiwilligen ein Taschengeld, Leistungen der Sozialversicherung und meldet sie zur Unfall- und Haftpflichtversicherung an. Die genauen Beträge hängen aber von mehreren Faktoren ab und können stark variieren.
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Wenn Sie als Einsatzstelle anerkannt sind, können Sie Ihre Stellen auf unserer Stellenbörse inserieren.
Weitere Ideen finden Sie in unseren Leitfaden "BFD-Plätze bewerben".
Nutzen Sie gerne unsere Werbematerialien.
Wir stellen auch dieses Erstkontakt-Formular zur Verfügung, ebenfalls auf Englisch.
Zum Abschluss eines BFD-Vertrages nutzen Sie bitte die offizielle BFD-Vereinbarung und senden Sie in dreifacher Ausfertigung an die BUND-Zentralstelle.
Ein Verlängerungsantrag (bis max. 18 Monate) ist nach Absprache mit der BUND-Zentralstelle möglich.
Die BFD Vereinbarung und den Verlängersantrag finden Sie in unserem Download Bereich.
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