
Herzlich Willkommen!
Der BUND e.V. ist Zentralstelle für den Bundesfreiwilligendienst im Bereich Natur- und Umweltschutz.
Hier finden Sie alle Informationen für Freiwillige und Einsatzstellen und die, die es werden möchten.
Aktuelles
Seit Anfang 2023 gibt es einen neue Vorlage für BFD-Vereinbarungen. Diese finden Sie in unserem Download Bereich. Bitte beachten Sie, dass das Bundesamt nur noch BFD-Vereinbarungen annimmt, die mit der aktuellen Vorlage (Stand: 26.01.23) erstellt wurden. Ältere Versionden werden unbearbeitet zurückgeschickt.
Ab 1. Juli 2023 gelten beim neuen Bürgergeld je nach Alter der Freiwilligen unterschiedliche Freibeträge für Taschengeld: Freiwillige bis 25 Jahre können künftig bis zu 520,- EUR pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Für Freiwillige, die älter als 25 Jahre sind, gilt weiterhin ein Freibetrag von 250 EUR monatlich. Mehr Informationen zum Bürgergeld finden Sie hier.
Der gesetzlich vorgegebene monatliche Höchstsatz für Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst beträgt für das Jahr 2023 438,- EUR. Weiterhin gilt für die Zentralstelle BUND e.V., dass der Mindestbetrag in Höhe von 200,- EUR pro Monat – auch bei Teilzeit – nicht unterschritten werden darf.
Auch nach Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) müssen Freiwillige bei Erkrankung während eines Seminars als Nachweis weiterhin eine Krankschreibung (AU) in Papierform vorlegen. Diese bekommen sie auf Anfrage von ihrem Arzt. Grundsätzlich gilt: Können Freiwillige aus gesundheitlichen Gründen nicht an einem BFD-Seminar teilnehmen, bitten wir um Information am 1. Abwesenheitstag an Felix Schwalbe Seminarverwaltung, Telefon: (030) 275 86 527, felix.schwalbe(at)bund.net, und anschließende Einreichung der AU.
Zum Ausgleich für steigende Energiekosten können Arbeitgeber im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Diese sogenannte Inflationsausgleichsprämie kann auch an Bundesfreiwilligendienstleistende gezahlt werden, da diese als Beschäftigte im sozialversicherungsrechtliche Sinne gelten. Die Zahlung ist eine freiwillige Leistung und wird nicht bezuschusst. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Informationen der Bundesregierung.
Mit Ende der bundesweiten Homeoffice-Pflicht zum 19. März 2022 entfällt auch die coronabedingte Ausnahmegenehmigung für Homeoffice im BFD. Die Durchführung des BFD erfolgt grundsätzlich in der Einsatzstelle. Ein BFD kann teilweise im Homeoffice erbracht werden, sofern diese Möglichkeit generell auch für das hauptamtliche Personal besteht und Freiwillige und Einsatzstelle zustimmen. Ein Anspruch auf einen Dienst im Homeoffice besteht nicht. Der BFD im Homeoffice muss schriftlich beim Bundesamt beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Die Einsatzstelle stellt die fachliche Anleitung und Begleitung der Freiwilligen auch im Homeoffice sicher.
- Die Freiwilligen sind auch im Homeoffice auslastend beschäftigt.
- Die im Homeoffice erbrachten Dienstzeiten werden erfasst. Der Anteil der im Homeoffice geleisteten Dienstzeit übersteigt nicht 50% der wöchentlichen Dienstzeit. Der Dienst wird im Wechsel in der Einsatzstelle und im Homeoffice erbracht.
- Die Einsatzstelle legt ein Konzept zur pädagogischen Begleitung und Anleitung für den Dienst im Homeoffice vor.
- Den Freiwilligen steht auch in der Einsatzstelle ein voll ausgestatteter Arbeitsplatz zur Verfügung.
- Gesetzlichen Regelungen, z.B. zum Arbeitsschutz, müssen von der Einsatzstelle auch im Homeoffice eingehalten werden.
- Den Freiwilligen dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Für die Beantragung der Homeoffice-Möglichkeit wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle.
Ansprechpartnerin: Nadine Rothmaier (BFD-Verwaltung), Telefon: (030) 275 86 437, E-Mail: nadine.rothmaier(at)bund.net
Geflüchtete aus der Ukraine können nach Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. Unter diesen Voraussetzungen ist ein Einsatz Geflüchteter im BFD grundsätzlich möglich. Wenn Sie geflüchteten Menschen einen Platz in Ihrer Einsatzstelle anbieten können, wenden Sie sich zur weiteren Beratung gern an Ihre Regionalstelle.
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Kontakt und Downloads
Zentralstelle BUND
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V.
Kaiserin-Augusta-Allee 5
10553 Berlin
bundesfreiwilligendienst(at)bund.net
(030) 2 75 86-541
Kontaktseite
Eine Übersicht unserer Ansprechpartner*innen und der Regionalstellen finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Downloads
Auf unserer Downloadseite finden Sie alle Formulare, Merkblätter und Leitfäden zu den Themen:
- Anerkennung als Einsatzstelle
- Freiwillige beschäftigen und betreuen
- Seminare im BFD
- Freiwillige aus dem Ausland