BFD-Platzbörse
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Der BFD bietet zahlreiche Möglichkeiten für ökologisches Engagement. In einem Zeitraum von mindestens sechs, in der Regel jedoch 12 Monaten, können Sie praktische Erfahrungen sammeln, sich beruflich orientieren, Ihre Kompetenzen erweitern – und die Welt ein kleines Stückchen besser machen. Die BFD-Zentralstelle beim BUND unterstützt Sie dabei.
Unser Film zeigt, warum ein Bundesfreiwilligendienst beim BUND so besonders ist:
Ab Januar 2026 liegt der Taschengeldhöchstbetrag bei 676,- € (zuvor 644,- €).
Als neue Ansprechpartnerin für die pädagogische Begleitung im Bundesfreiwilligendienst in der Region Nord-West begrüßen wir ab Januar 2026 Johanna Giertz ganz herzlich in unserem Team! Kontakt: johanna.giertz(at)bund.net oder (030) 275 86 518.
Ab 01.01.2026 steigt der Preis für das Deutschlandticket von aktuell 58,00 € auf 63,00 €. Aufgrund einer Verfahrensvereinfachung kann bei Preisanpassungen des Deutschlandtickets künftig auf eine formelle Änderung der Vereinbarung verzichtet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Mobilitätszuschlag als Sachleistung oder als Geldleistung gewährt wird.
Auch bei anderen Zeitkarten für öffentliche Verkehrsmittel, die im Rahmen des Mobilitätszuschlags gewährt werden und von Preisschwankungen betroffen sein können, entfällt die Erfordernis einer Mitteilung.
Nicht erfasst von der Verfahrensvereinfachung sind dagegen Mobilitätszuschläge, die nicht für den öffentlichen Nahverkehr gewährt werden.
Ab 01.01.2026 werden BFD-Vereinbarungen mit einem Taschengeld von weniger als 220,- EUR (Teilzeit) bzw. 250,- EUR (Vollzeit) ohne weitere Leistungen nicht mehr von der Zentralstelle BUND genehmigt. Das BFD-Taschengeld sollte mindestens so ausgestaltet sein, dass der BAFzA-Zuschuss in Höhe von 300,- bzw. 400,- EUR pro BFD pro Monat ausgeschöpft wird. Der Zuschuss wird explizit für Zahlungen zugunsten der Freiwilligen bereitgestellt und sollte auch an diese weitergegeben werden. Nicht abgerufene Zuschüsse verfallen. Höhere Taschengelder sind bis zur Obergrenze von 644,- EUR (2025) selbstverständlich möglich.
Einsatzstellen, die den Zuschuss aktuell noch nicht ausschöpfen, bitten wir, die Möglichkeit einer Taschengelderhöhung zu prüfen. Für Änderungen bei laufendem BFD senden Sie bitte die ausgefüllte Änderungsvereinbarung an astrid.junius(at)bund.net.
Beim Aufsetzen von BFD-Vereinbarungen bitten wir Sie zu beachten, dass die Sozialversicherungsbeiträge mit ca. 42% der sozialversicherungspflichtigen Leistungen anzusetzen sind. Zuvor lag der Wert bei ca. 40%.
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Von der Anerkennung als Einsatzstelle bis zur Betreuung von Freiwilligen: Hier erhalten Sie alle Informationen.
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