
BFD-Platzbörse
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Der BFD bietet zahlreiche Möglichkeiten für ökologisches Engagement. In einem Zeitraum von mindestens sechs, in der Regel jedoch 12 Monaten können Sie praktische Erfahrungen sammeln, sich beruflich orientieren, Ihre Kompetenzen erweitern – und die Welt ein kleines Stückchen besser machen. Die BFD-Zentralstelle beim BUND unterstützt Sie dabei.
Aufgrund der am 21.11.23 vom Bundesfinanzministerium verhängten Haushaltssperre dürfen ab sofort keine BFD-Vereinbarungen oder Verlängerungen mit Laufzeit in 2024 oder darüber hinaus geschlossen werden. Vereinbarungen, die bis dahin im BAFzA vorlagen, konnten noch genehmigt werden. Sofern eine von Ihnen eingereichte Vereinbarung oder Verlängerung von der Haushaltssperre betroffen ist, setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Wir informieren Sie ebenfalls, sobald wieder Vereinbarungen möglich sind. Im günstigsten Fall – von dem wir derzeit ausgehen – wird der Bundeshaushalt 2024 noch rechtzeitig in diesem Jahr verabschiedet, so dass ab 01.01.24 alles wie gewohnt weiterläuft. Bis dahin reichen Sie uns Ihre geplanten Vereinbarungen oder Verlängerungen gern weiterhin auf dem gewohnten Wege ein. Wir sammeln diese für die spätere Bearbeitung.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die für 2024 geplanten Mittelkürzungen in den Freiwilligendiensten zurückgenommen. Auch wenn die Perspektive ab 2025 weiter unklar ist und - ganz aktuell - die vom BMF verhängte Haushaltssperre unsere Arbeit blockiert, freuen wir uns über diesen Erfolg. Er beruht auf dem Engagement von unzähligen Freiwilligen, Einsatzstellen und Trägern sowie Unterstützer*innen aus Zivilgesellschaft und Politik in den vergangenen Wochen und Monaten. Mit Petition, Anhörung im Bundestag, Postkartenaktion, Demo, Social Media Posts, Pressearbeit, Gesprächen mit Abgeordneten u.v.m. haben wir gezeigt, dass Freiwilligendienste für unsere Gesellschaft unverzichtbar sind. Die Zentralstelle BUND sagt DANKE!
Seit 1. Juli 2023 gelten beim neuen Bürgergeld je nach Alter der Freiwilligen unterschiedliche Freibeträge für Taschengeld: Freiwillige bis 25 Jahre können bis zu 520,- EUR pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Für Freiwillige, die älter als 25 Jahre sind, gilt weiterhin ein Freibetrag von 250 EUR monatlich. Mehr Informationen zum Bürgergeld finden Sie hier.
Ein BFD kann teilweise im Homeoffice erbracht werden, sofern diese Möglichkeit generell auch für das hauptamtliche Personal besteht. Ein Anspruch auf einen Dienst im Homeoffice besteht nicht. Der BFD im Homeoffice muss schriftlich beim Bundesamt beantragt werden. Freiwillige und Einsatzstelle müssen zustimmen. Folgende Voraussetzungen gelten:
Für die Beantragung der Homeoffice-Möglichkeit wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle.
Ansprechpartnerin: Nadine Rothmaier (BFD-Verwaltung), Telefon: (030) 275 86 437, E-Mail: nadine.rothmaier(at)bund.net
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Von der Anerkennung als Einsatzstelle bis zur Betreuung von Freiwilligen: Hier erhalten Sie alle Informationen.
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