
BFD-Platzbörse
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Der BFD bietet zahlreiche Möglichkeiten für ökologisches Engagement. In einem Zeitraum von mindestens sechs, in der Regel jedoch 12 Monaten können Sie praktische Erfahrungen sammeln, sich beruflich orientieren, Ihre Kompetenzen erweitern – und die Welt ein kleines Stückchen besser machen. Die BFD-Zentralstelle beim BUND unterstützt Sie dabei.
Ab 01.01.2026 werden BFD-Vereinbarungen, in denen nicht mindestens 220,- EUR Taschengeld vereinbart sind, nicht mehr von der Zentralstelle BUND genehmigt. Diese Untergrenze gilt für Vollzeit- und Teilzeit-BFD. Wir bitten alle Einsatzstellen, die derzeit weniger zahlen, bereits jetzt die Möglichkeit einer Erhöhung zu prüfen. Das Taschengeld sollte mindestens so ausgestaltet sein, dass der Zuschuss für Taschengeld und SV in Höhe von 300,- bzw. 400,- EUR pro BFD pro Monat ausgeschöpft wird. Diese Mittel werden vom BMBFSFJ explizit für Zahlungen zugunsten der Freiwilligen bereitgestellt und sollten auch weitergegeben werden. Nicht abgerufene Zuschüsse verfallen. Höhere Taschengelder sind innerhalb der aktuell geltenden Obergrenze selbstverständlich möglich. Für Taschengelderhöhungen bei laufendem BFD senden Sie bitte die ausgefüllte Änderungsvereinbarung an astrid.junius(at)bund.net.
Das pädagogische Konzept und die Strukturen der Zentralstelle BUND sind auf einen BFD für Erwachsene ausgerichtet. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch die Zentralstelle war bisher der Einsatz von minderjährigen Freiwilligen möglich. Diese Ausnahmeregelung entfällt künftig. Ab dem BFD-Jahrgang 2025/26 muss bei allen neuen BFD-Vereinbarungen die Voraussetzung Volljährigkeit zu Dienstbeginn erfüllt sein. Bezüglich der Bedarfe Minderjähriger verweisen wir auf das Angebot der Jugendfreiwilligendienste.
Unsere BFD-Regionalstelle Nord-West ist bis auf Weiteres nicht besetzt. Vertretungsweise stehen unsere Regionalstellen Süd und Ost als Anlaufstellen für Freiwillige und Einsatzstellen aus der Region Nord-West in allen Fragen rund um die pädagogische Begleitung und Anleitung im BFD zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Seit Jahresbeginn steht eine neue Vorlage für die BFD-Vereinbarung zur Verfügung. Die Vereinbarung wurde in mehreren Punkten vereinfacht und um eine verpflichtende Anlage ergänzt. Ab sofort muss die BFD-Vereinbarung nur noch in zwei Ausfertigungen eingereicht werden. (Ausnahme: Incomer-Vereinbarungen erfordern weiterhin drei Exemplare, da das Bundesamt hier ein eigenen Original aufbewahrt.) Bitte nutzen Sie für Ihre BFD-Vereinbarungen die jeweils aktuelle Vorlage samt Anlage - zu finden in unserem Download-Bereich.
Folgt ein BFD mit einem Abstand von weniger als 4 Wochen auf eine frühere SV-pflichtige Beschäftigung (z.B. Ferienjob), so fällt für die Einsatzstelle ein um etwa 70,- EUR erhöhter Beitrag zur Arbeitslosenversicherung an. Ausnahme: Folgt der BFD auf einen bereits geleisteten Freiwilligendienst (z.B. bei Einsatzstellen-Wechsel) soll künftig kein erhöhter Beitrag anfallen. Eine entsprechende Änderung befindet sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren. Wir informieren an dieser Stelle laufend. WICHTIG: Einsatzstellen sollten frühere Beschäftigungen vor Abschluss der BFD-Vereinbarung bei den Freiwilligen erfragen und entsprechende Kosten für den AV-Beitrag einplanen.
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Von der Anerkennung als Einsatzstelle bis zur Betreuung von Freiwilligen: Hier erhalten Sie alle Informationen.
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