BFD-Platzbörse
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Der BFD bietet zahlreiche Möglichkeiten für ökologisches Engagement. In einem Zeitraum von mindestens sechs, in der Regel jedoch 12 Monaten können Sie praktische Erfahrungen sammeln, sich beruflich orientieren, Ihre Kompetenzen erweitern – und die Welt ein kleines Stückchen besser machen. Die BFD-Zentralstelle beim BUND unterstützt Sie dabei.
Noch bis 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten zum Ausgleich für steigende Energiekosten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Diese sogenannte Inflationsausgleichsprämie kann auch an Bundesfreiwilligendienstleistende gezahlt werden, da diese als Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gelten. Die Zahlung ist eine freiwillige Leistung und wird nicht bezuschusst. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Informationen der Bundesregierung.
Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz ist am 29.05.2024 in Kraft getreten und enthält folgende wichtige Änderungen für den Bundesfreiwilligendienst:
Teilzeit: Ab sofort können Freiwillige jeden Alters mit Einverständnis der Einsatzstelle einen BFD in Teilzeit (mind. 20,1 h wöchentlich) leisten. Ein Rechtsanspruch auf BFD in Teilzeit besteht jedoch nicht. Für bereits laufende Verträge ist eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit über eine Änderung der BFD-Vereinbarung möglich.
Taschengeld: Die Obergrenze für Taschengeld im BFD wurde angehoben. Das Taschengeld kann jetzt bis zu 604 Euro monatlich betragen. (Die Kostenerstattung für Einsatzstellen beträgt weiterhin bis zu 300,- EUR bzw. 400,- EUR je nach Alter der Freiwilligen.)
Mobilitätszuschlag: Einsatzstellen können den Freiwilligen monatlich einen Mobilitätszuschlag als Geldzahlung oder als Sachleistung (z.B. Deutschland-Ticket) gewähren. Bei nachgewiesener Nutzung für den öffentlichen Nahverkehr ist dieser Mobiltitätszuschlag sozialversicherungsfrei.
BFD-Vereinbarung: Aufgrund der gesetzlichen Änderungen wurde auch die Vorlage für die BFD-Vereinbarung angepasst. Bitte verwenden Sie künftig immer die aktuelle Vorlage. Sie finden diese unter https://www.bund.net/mitmachen/bundesfreiwilligendienst/downloads-und-links/. Während einer dreimonatigen Übergangszeit wird auch noch die vorige Vereinbarungsvorlage akzepiert. Ab dem 01.09.2024 werden alle Vereinbarungen, die nicht auf der akuellen Vorlage erstellt wurden, unbearbeitet zurückgesendet.
Das pädagogische Konzept und die Strukturen der Zentralstelle BUND sind in erster Linie auf einen BFD für Erwachsene ausgerichtet. Der Einsatz von minderjährigen Freiwilligen ist daher nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Genehmigung durch die Zentralstelle möglich. Dabei prüfen wir neben den Rahmenbedingungen der Einsatzstelle auch die verfügbaren Plätze in geeigneten Seminaren und die Kapazitäten unserer Regionalstellen. Wenn Sie beabsichtigen, Freiwillige einzusetzen, die zu Dienstbeginn die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, bitten wir um Anfrage bis 8 Wochen vor dem geplanten Dienstbeginn.
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Von der Anerkennung als Einsatzstelle bis zur Betreuung von Freiwilligen: Hier erhalten Sie alle Informationen.
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