Bundesfreiwilligendienst

Zeit für Umwelt.

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Der BUND e.V. ist Zentralstelle für den Bundesfreiwilligendienst im Bereich Natur- und Umweltschutz.

Hier finden Sie alle Informationen für Freiwillige und Einsatzstellen und die, die es werden möchten.

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Aktuelles

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Neue Vorlage für die BFD Vereinbarung vom 26.01.2023

Bitte nutzen Sie immer die aktuelle Vorlage der BFD Vereinbarung. Diese finden Sie in unserem Download Bereich. Bitte beachten Sie das die Vorlage vom 01.01.2021 ab dem 26.03.2023 nicht mehr akzeptiert wird und Vereinbarungen mit dieser Vorlage unbearbeitet an uns zurück gesendet werden.

Taschengeldhöhe für das Jahr 2023

Der gesetzlich vorgegebene monatliche Höchstsatz für Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst beträgt für das Jahr 2023 438,- EUR.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform weitestgehend durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Die Krankenkassen stellen die entsprechenden AU-Daten elektronisch zur Verfügung und die Arbeitgeber rufen diese eigenständig ab. 

Für die Bescheinigung einer entschuldigten Abwesenheit bei BFD-Seminaren benötigen Freiwillige bis auf Weiteres noch die Arbeitgeber AU in Papierform, die sie auf Anfrage in ihrer Arztpraxis erhalten. Auch die Pflicht zur unmittelbaren Meldung einer Erkrankung am ersten Tag telefonisch oder per E-Mail an Einsatzstelle und Seminarverwaltung besteht fort. Bitte informieren Sie Ihre Freiwilligen entsprechend.

Rückfragen und Kontakt: Felix Schwalbe (BFD-Seminarverwaltung), felix.schwalbe(at)bund.net.

Inflationsausgleichsprämie

Zum Ausgleich für steigende Energiekosten können Arbeitgeber im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Diese sogenannte Inflationsausgleichsprämie kann auch an Bundesfreiwilligendienstleistende gezahlt werden, da diese als Beschäftigte im sozialversicherungsrechtliche Sinne gelten. Die Zahlung ist eine freiwillige Leistung und wird nicht bezuschusst. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Informationen der Bundesregierung.

Energiepreispauschale für Bundesfreiwillige

Die bundesweite Energiepreispauschale (EPP) von einmalig 300 Euro soll Beschäftigte in Bezug auf die aktuelle Energiepreisentwicklung entlasten. Bundesfreiwilligendienstleistende mit Dienstzeiten in 2022 (ohne Mindestdauer) sind grundsätzlich anspruchsberechtigt. Ob die Auszahlung unmittelbar durch die Einsatzstelle oder erst nachträglich durch das Finanzamt erfolgt, ist abhängig von folgenden Kriterien:

  • Freiwillige, die am 01.09.22 in einem Dienstverhältnis stehen, erhalten die EPP zusammen mit dem Taschengeld von der Einsatzstelle/dem Rechtsträger, sofern diese/r als Arbeitgeber mindestens einer steuerpflichtigen Person eine Lohnsteueranmeldung vornimmt.

  • Freiwillige, die nicht am 01.09.2022 in einem Dienstverhältnis stehen und/oder deren Einsatzstelle/Rechtsträger keine Lohnsteueranmeldung als Arbeitgeber vornimmt, erhalten die EPP nachträglich vom Finanzamt. Sie müssen dafür aber eine persönliche Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abgeben.

Bitte beachten Sie auch das FAQ des Bundesfinanzministeriums.

Homeoffice im BFD nur auf Antrag möglich

Mit Ende der bundesweiten Homeoffice-Pflicht zum 19. März 2022 entfällt auch die coronabedingte Ausnahmegenehmigung für Homeoffice im BFD. Die Durchführung des BFD erfolgt grundsätzlich in der Einsatzstelle. Ein BFD kann teilweise im Homeoffice erbracht werden, sofern diese Möglichkeit generell auch für das hauptamtliche Personal besteht und Freiwillige und Einsatzstelle zustimmen. Ein Anspruch auf einen Dienst im Homeoffice besteht nicht. Der BFD im Homeoffice muss schriftlich beim Bundesamt beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Die Einsatzstelle stellt die fachliche Anleitung und Begleitung der Freiwilligen auch im Homeoffice sicher.
  • Die Freiwilligen sind auch im Homeoffice auslastend beschäftigt.
  • Die im Homeoffice erbrachten Dienstzeiten werden erfasst. Der Anteil der im Homeoffice geleisteten Dienstzeit übersteigt nicht 50% der wöchentlichen Dienstzeit. Der Dienst wird im Wechsel in der Einsatzstelle und im Homeoffice erbracht.
  • Die Einsatzstelle legt ein Konzept zur pädagogischen Begleitung und Anleitung für den Dienst im Homeoffice vor.
  • Den Freiwilligen steht auch in der Einsatzstelle ein voll ausgestatteter Arbeitsplatz zur Verfügung.
  • Gesetzlichen Regelungen, z.B. zum Arbeitsschutz, müssen von der Einsatzstelle auch im Homeoffice eingehalten werden.
  • Den Freiwilligen dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Für die Beantragung der Homeoffice-Möglichkeit wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle.

Ansprechpartnerin: Nadine Rothmaier (BFD-Verwaltung), Telefon: (030) 275 86 437, E-Mail: nadine.rothmaier(at)bund.net

Auslaufen der Corona-Regelungen im BFD

Zum 31. Dezember 2022 sind die pandemiebedingten Sonderregelungen im Bundesfreiwilligendienst ausgelaufen. Es gilt ab sofort wieder der Regelbetrieb.

Geflüchtete als Freiwillige aufnehmen

Geflüchtete aus der Ukraine können nach Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. Unter diesen Voraussetzungen ist ein Einsatz Geflüchteter im BFD grundsätzlich möglich. Wenn Sie geflüchteten Menschen einen Platz in Ihrer Einsatzstelle anbieten können, wenden Sie sich zur weiteren Beratung gern an Ihre Regionalstelle.

BFD-Einsatz in der Flüchtlingshilfe

Ab sofort besteht die Möglichkeit, Bundesfreiwilligendienstleistende außerhalb ihrer Einsatzstelle für Hilfs- und Unterstützungsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine, z.B. in Willkommensinitiativen oder Unterkünften einzusetzen.

Dafür muss im Einvernehmen zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle ein Antrag auf Erweiterung des Einsatzbereiches gestellt werden. Antragstellung und Beratung über: Nadine Rothmaier (BFD-Verwaltung), Telefon: 030 275 86 437, Email: nadine.rothmaier@bund.net

Solidarität mit der Ukraine und Unterstützung für Geflüchtete

Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine gilt unsere Solidarität den Menschen vor Ort und allen von Krieg und Vertreibung Betroffenen, die um ihre Zukunft, ihre Sicherheit und ihr Leben bangen müssen.

Als BFD-Zentralstelle setzen wir uns für die Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes ein. An dieser Stelle halten wir Sie über entsprechende Angebote und Hilfsmöglichkeiten auf dem Laufenden.

Information in English

Kontakt und Downloads

Zentralstelle BUND

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V.
Kaiserin-Augusta-Allee 5
10553 Berlin
bundesfreiwilligendienst(at)bund.net
(030) 2 75 86-541

Kontaktseite

Eine Übersicht unserer Ansprechpartner*innen und der Regionalstellen finden Sie auf unserer Kontaktseite.

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Downloads

Auf unserer Downloadseite finden Sie alle Formulare, Merkblätter und Leitfäden zu den Themen:

  • Anerkennung als Einsatzstelle
  • Freiwillige beschäftigen und betreuen
  • Seminare im BFD
  • Freiwillige aus dem Ausland

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