Bundesfreiwilligendienst

Einfach mal ausbrechen, um etwas Gutes zu tun – das geht mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) beim BUND. Und zwar in jedem Alter! Hier finden Einsatzstellen, Freiwillige und Interessierte alle Infos rund um den BFD im Umwelt- und Naturschutz.

Der BFD bietet zahlreiche Möglichkeiten für ökologisches Engagement. In einem Zeitraum von mindestens sechs, in der Regel jedoch 12 Monaten, können Sie praktische Erfahrungen sammeln, sich beruflich orientieren, Ihre Kompetenzen erweitern – und die Welt ein kleines Stückchen besser machen. Die BFD-Zentralstelle beim BUND unterstützt Sie dabei.
Unser Film zeigt, warum ein Bundesfreiwilligendienst beim BUND so besonders ist: 

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt nachzuladen.

Aktuelles

Alle Beiträge auf- oder zuklappen
Schließzeiten und Frist für BFD-Unterlagen zum Jahreswechsel

In der Zeit vom 22. Dezember bis 02. Januar ist die BFD-Zentralstelle einschließlich der Regionalstellen nicht besetzt. 

Neue BFD-Vereinbarungen oder Verlängerungen mit Start in 01/2026 müssen bis spätestens 15. Dezember bei der Zentralstelle vorliegen. Bei späterem Eingang kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet werden. 

Ab Montag, 05.01.2026, sind wir im neuen Jahr wieder für Sie da.

SV-Beiträge in BFD-Vereinbarungen

Beim Aufsetzen von BFD-Vereinbarungen bitten wir Sie zu beachten, dass die Sozialversicherungsbeiträge mit ca. 42% der sozialversicherungspflichtigen Leistungen anzusetzen sind. Zuvor lag der Wert bei ca. 40%. 

Mindestbetrag Taschengeld

Ab 01.01.2026 werden BFD-Vereinbarungen mit einem Taschengeld von weniger als 220,- EUR (Teilzeit) bzw. 250,- EUR (Vollzeit) ohne weitere Leistungen nicht mehr von der Zentralstelle BUND genehmigt. Das BFD-Taschengeld sollte mindestens so ausgestaltet sein, dass der BAFzA-Zuschuss in Höhe von 300,- bzw. 400,- EUR pro BFD pro Monat ausgeschöpft wird. Der Zuschuss wird explizit für Zahlungen zugunsten der Freiwilligen bereitgestellt und sollte auch an diese weitergegeben werden. Nicht abgerufene Zuschüsse verfallen. Höhere Taschengelder sind bis zur Obergrenze von 644,- EUR (2025) selbstverständlich möglich.

Einsatzstellen, die den Zuschuss aktuell noch nicht ausschöpfen, bitten wir, die Möglichkeit einer Taschengelderhöhung zu prüfen. Für Änderungen bei laufendem BFD senden Sie bitte die ausgefüllte Änderungsvereinbarung an astrid.junius(at)bund.net.

Erreichbarkeit Regionalstelle Nord-West

Unsere BFD-Regionalstelle Nord-West ist bis auf Weiteres nicht besetzt. Vertretungsweise stehen unsere Regionalstellen Süd und Ost als Anlaufstellen für Freiwillige und Einsatzstellen aus der Region Nord-West in allen Fragen rund um die pädagogische Begleitung und Anleitung im BFD zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Voraussetzung Volljährigkeit

Das pädagogische Konzept und die Strukturen der Zentralstelle BUND sind auf einen BFD für Erwachsene ausgerichtet. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch die Zentralstelle war bisher der Einsatz von minderjährigen Freiwilligen möglich. Diese Ausnahmeregelung entfällt künftig. Ab dem BFD-Jahrgang 2025/26 muss bei allen neuen BFD-Vereinbarungen die Voraussetzung Volljährigkeit zu Dienstbeginn erfüllt sein. Bezüglich der Bedarfe Minderjähriger verweisen wir auf das Angebot der Jugendfreiwilligendienste.

Zentralstelle

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V.


Kaiserin-Augusta-Allee 5 10553 Berlin E-Mail schreiben Tel.: +49 302 7586437

Downloads

Hier finden Sie alle Formulare, Merkblätter und Leitfäden:

Zu den Downloads

Information in English

Vielfalt und Teilhabe

Hier finden Sie Materialien zum Thema Diversitätsorientierung im BFD.

Mehr Infos

BUND-Bestellkorb