Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie: EU-weiter Meeresschutz

Mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) hat die EU einen rechtsverbindlichen Rahmen geschaffen, um Schutz und Nutzung der europäischen Meere in Einklang zu bringen. Ziel der MSRL ist das Erreichen des guten Umweltzustands der europäischen Meere bis zum Jahr 2020 und dessen Erhalt darüber hinaus. Allerdings hapert es an der Umsetzung der Richtlinie.

"Die Meeresumwelt ist ein kostbares Erbe, das geschützt, erhalten und – wo durchführbar – wiederhergestellt werden muss, mit dem obersten Ziel, die biologische Vielfalt zu bewahren und vielfältige und dynamische Ozeane und Meere zur Verfügung zu haben, die sauber, gesund und produktiv sind." (Präambel der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)

Umweltverbände reichen Stellungnahme zum Maßnahmenplan der Bundesregierung zum Schutz der Meere ein

Pfuhlschnepfen sind typische Rastvögel im Watt. Ihr Lebensraum ist bedroht. Foto: Henning Kunze Pfuhlschnepfen sind typische Rastvögel im Watt. Ihr Lebensraum ist bedroht.  (Henning Kunze)

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie könnte eine große Chance für die Bundesregierung sein, zu zeigen, wie ernst sie ihre selbst gesteckten Ziele im Meeresschutz nimmt. Denn bis Ende 2015 hätten konkrete Maßnahmen für den Meeresschutz und gegen die Verschmutzung und Bedrohung der Meere beschlossen werden müssen.

Am 30. September 2015 endete die Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Entwurf eines Maßnahmenkatalogs, zu dem Umweltverbände umfassend Stellung bezogen haben.

Dieser Entwurf, den die Bundesregierung gemeinsam mit den Landesregierungen der fünf Küstenbundesländer zum 31. März 2015 veröffentlicht hatte, war eine herbe Enttäuschung. Insgesamt konnten sich die zuständigen Stellen nur auf sehr wenige verbindliche Regulierungen einigen; die meisten Maßnahmen bleiben vage und unverbindlich. Die Befürchtung besteht, dass dadurch, dass alle zustimmen müssen, gute Ansätze von besonders renitenten Ländern bzw. Ministerien abgeblockt werden. Manche Maßnahmen sind eher versteckte Nutzungsbeschreibungen oder unverbindliche Pilot- und Forschungsprojekte ohne klare Zusagen von daraus folgenden Umweltmaßnahmen.

Obwohl die Anfangsbewertung der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und die Fischerei als die Hauptbelastungen identifiziert hatte, sind diese Themen im Maßnahmenkatalog kaum wiederzufinden. Maßnahmen zur Beschränkung der Fischerei fehlen gänzlich, während Maßnahmen zur Verminderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen – wie Düngemittel, Pestizide und andere Gifte aus der Landwirtschaft oder Industrie – in die Meere an eine andere Richtlinie delegiert werden: die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die den Schutz und die Wiederherstellung von sauberen und gesunden Binnengewässern gewährleisten soll.

Das Problem ist jedoch, dass auch bei der WRRL ein eklatantes Umsetzungsdefizit besteht und damit durch das Delegieren von einer Richtlinie auf die nächste einfach nichts geschieht. Die Nähr- und Schadstoffe können weiterhin in die Meere fließen. Das WRRL-Ziel, die deutschen Fließgewässer bis 2015 in einen guten Zustand zu führen, wurde bislang nur bei einem Bruchteil erreicht. Daher haben die Umweltverbände bei der Anhörung zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen im Rahmen der WRRL Stellung bezogen.

Eine Anfangsbewertung der Bundesregierung und der Nordbundesländer hatte ergeben, dass die deutschen Meeresgebiete der Nord- und Ostsee in keinem guten Umweltzustand sind und darüber hinaus zunehmenden Belastungen ausgesetzt sein werden. Daher ist es unerlässlich, den Maßnahmenkatalog schnell und ambitioniert zu überarbeiten, um wieder einen guten Zustand unserer Meere zu erreichen.

Unter Federführung des BUND haben acht deutsche Umweltverbände eine Liste von notwendigen Maßnahmen, die für die Erreichung eines guten Umweltzustands dringend erforderlich sind, zusammengestellt und veröffentlicht.

Inhalte und Ziele der Richtlinie

Mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) hat die EU einen rechtsverbindlichen Rahmen geschaffen, um Schutz und Nutzung der europäischen Meere in Einklang zu bringen. Ziel der MSRL ist das Erreichen des guten Umweltzustands der europäischen Meere bis zum Jahr 2020 und dessen Erhaltung darüber hinaus.

Im Zeitplan der MSRL mussten die Mitgliedstaaten bis 2012 eine Anfangsbewertung zur Erfassung des aktuellen Umweltzustands der Meeresgewässer erstellen sowie den guten Umweltzustand beschreiben und die Umweltziele festlegen. Bis zum Jahr 2014 sollten Überwachungsprogramme für die laufende Bewertung und regelmäßige Aktualisierung der Ziele erstellt und umgesetzt sein. Als Kernstück des ersten Zyklus mussten bis Ende 2015 Maßnahmenprogramme erstellt werden, die die Erreichung oder Aufrechterhaltung des guten Umweltzustands der Meeresgewässer sicherstellen.

Zu den im Jahr 2012 vorgelegten Berichten hat der BUND gemeinsam mit anderen Umweltverbänden eine Stellungnahme abgegeben. Die wichtigsten Inhalte und Forderungen der ausführlichen, offiziellen Stellungnahme finden Sie im gemeinsamen Positionspapier zusammengefasst.

Hintergrund und Ziele der MSRL hat der BUND in einer Broschüre zusammengestellt, die Sie hier herunterladen können:

Neue Leitart: Buckelwal

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Nadja Ziebarth

Nadja Ziebarth

BUND-Meeresschutzbüro
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