Zweinutzungshuhn: Die einzig wahre Alternative zum Küken-Töten

Allein in Deutschland werden jährlich bis zu 45 Millionen männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen getötet, EU-weit sogar über 280 Millionen. Dies will der BUND rechtlich unterbinden lassen.

Küken mit Ei. Foto: erika8213 / Fotolia.com Selten dürfen männliche Küken nach dem Schlüpfen weiterleben.  (erika8213 / Fotolia.com)

Es gibt Geflügel, das besonders gut Fleisch ansetzt, und andere Rassen, die besonders viele Eier legen können: über 300 pro Jahr. Dies ist das Ergebnis einer seit Jahrzehnten rein auf Höchstleistung ausgerichteten Tierzucht.

Die Legehennen-Linien wurden so auf das Eierlegen gezüchtet, dass die Tiere kaum Fleisch ansetzen und damit die Mast der männlichen Küken für viele Betriebe unwirtschaftlich wird. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) wiegt ein Masthuhn nach 30 bis 35 Tagen etwa 2.100 Gramm und wird dann geschlachtet. Das Legehuhn bringt zu dem Zeitpunkt erst ein Gewicht von etwa 500 Gramm auf die Waage.

Deutschlandweit sterben jährlich 45 Millionen Küken

Deshalb werden die männlichen Küken unmittelbar nach dem Schlupf identifiziert und getötet. Allein in Deutschland sind es jährlich bis zu 45 Millionen Tiere. EU-weit werden über 280 Millionen Küken getötet.

Eine Recherche des BR-faktenfuchs hat ergeben: Die Küken werden laut Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft in einem zweistufigen Verfahren zunächst mit Kohlenstoffdioxid betäubt und erhalten dann bei Wahrnehmungslosigkeit eine höhere Dosis des Gases, wodurch sie sterben. Nach Aussage von Seiten der Geflügelwirtschaft werden geschlüpfte männliche Legehennen-Küken in Deutschland nicht geschreddert. Aber es lässt sich nicht 100-prozentig ausschließen, dass dieses Verfahren nicht irgendwo in Deutschland noch angewandt wird. Sollte das der Fall sein, wäre es erlaubt. Das Schreddern von Eintags-Küken ist gesetzlich zugelassen. Eine Meldepflicht dafür gibt es nicht.

Einige der getöteten männlichen Legehennen-Küken werden an Reptilien oder andere Haus- und Zootiere verfüttert. Weder das Statistische Bundesamt noch der Zoo-Dachverband konnten allerdings Auskunft darüber geben, um wie viele Tiere es sich hierbei handelt. Ob die getöteten 45 Millionen Küken wirklich "zum Großteil" verfüttert werden – und es damit noch einen nachvollziehbaren Tötungsgrund gäbe –, wird vom BUND bezweifelt.

Rechtliche Bewertung erweist sich als schwierig

Der Deutsche Tierschutzbund geht davon aus, dass spätestens seitdem das Staatsziel Tierschutz im Jahr 2002 ins Grundgesetz aufgenommen wurde, das Töten von Tieren aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht mehr als "vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes angesehen werden kann. Damit wäre die gängige Praxis des Küken-Tötens bereits heute illegal.

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied jedoch im Jahr 2016, dass das Töten männlicher Küken aus wirtschaftlichen Gründen sehr wohl mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei. Deren Aufzucht sei wirtschaftlich nicht zumutbar, so das Gericht. Dem Verbot des Küken-Tötens fehlt somit die rechtliche Grundlage.

Zur Klarstellung strebte Nordrhein-Westfalen eine rechtliche Präzisierung an und legte im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vor. Ein Tier nur "zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile" zu töten sei nach Ansicht des Bundeslandes kein "vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes. Leider fand der Antrag keine politische Mehrheit.

Sexing: Die Geschlechterbestimmung im Ei

Der ehemalige Bundesagrarminister Schmidt wollte das Küken-Töten bis Ende 2017 beenden und setzte voll und ganz auf die Geschlechtsbestimmung im Ei. Diese noch längst nicht ausgereifte Technik sieht der BUND sehr kritisch. Bei der Bestimmung wird das frisch befruchtete Ei dahingehend untersucht, ob daraus nach dem Brüten ein weibliches oder ein männliches Küken schlüpfen wird. Sollte die Diagnose ergeben, dass das Küken männlich wird, dann würde das Ei nicht ausgebrütet und sofort weggeworfen. Der Unterschied wäre folglich nur, dass nicht 45 Millionen männlicher Küken getötet, sondern 45 Millionen Eier entsorgt würden.

Durch diesen technischen Ansatz wird die Systemfrage "Welche Art der Hühnerhaltung wollen wir?" umgangen. Weiterhin würde eine auf Höchstleistung getrimmte Tierzucht überzüchtete Legehennen hervorbringen, die am Ende ihrer viel zu kurzen Lebenszeit (ein Jahr) völlig ausgemergelt sind und ebenfalls geschlachtet werden. Einige werden zum Suppenhuhn, andere landen im Haustierfutter. Ungefähr ein Drittel aller Legehennen lebt in Megaställen mit über 100.000 Tieren.

Die wahre Alternative: Zweinutzungshuhn

Diese erschreckenden Zahlen zeigen: Wir brauchen dringend ein Umdenken in der Tierhaltung! Deshalb spricht sich der BUND für die Zucht von Zweinutzungshühnern aus (beispielsweise Hühner der Ökologischen Tierzucht GmbH). Dieser Weg muss konsequenter als bisher gegangen werden. Zudem fordert der BUND, dafür öffentliche Forschungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Mit Zweinutzungshühnern sind Rassen gemeint, die sowohl zur Eier-, als auch zur Fleischproduktion geeignet sind. Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass Zweinutzungshühner entspannter zu halten sind. Auch mit einem unkupierten, also ungekürzten Schnabel kommen sie besser zurecht. Zudem sind diese Hühner generell gesünder und benötigen weniger Medikamente.

An der Aufzucht von Zweinutzungshühnern können sich Verbraucher*innen aktiv beteiligen – auch wenn sie kein Fleisch kaufen. Die Aufzuchtskosten werden bei der Bruderhahn-Initiative mit vier Cent pro Ei auch auf die Eier-Preise umgelegt. Die gute Nachricht: Laut BMEL wären 88 Prozent der Verbraucher*innen bereit, einen höheren Preis für Lebensmittel aus artgerechter Tierhaltung zu zahlen.

Zweinutzungshühner in der ökologischen Tierzucht

(zum Vergrößern Bild anklicken)

Was fordert der BUND?

Der BUND setzt sich für den Umbau der Nutztierhaltung ein. Das ist ein langer Prozess, der schnellstens gestartet werden muss. Eine Sofortmaßnahme muss das gesetzliche Verbot des Küken-Tötens aus rein wirtschaftlichen Gründen sein. Dies Verbot muss durch eine rechtliche Änderung im Tierschutzgesetz verankert werden.

Doch anstatt sich dieses Themas endlich zu widmen, spielt die Bundesregierung auf Zeit. Sie hat im Koalitionsvertrag beschlossen, dass sie das Töten von Eintagsküken bis zur Mitte der Legislaturperiode beenden will. 

Das System Geflügelwirtschaft muss aus Sicht des BUND grundsätzlich auf Zweinutzungslinien umgestellt werden. Hierzu muss die Bundesregierung Forschungs-, Beratungs- und Umbaufördermittel bereitstellen, beispielsweise im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung der EU-Agrarpolitik.  

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Daniela Wannemacher

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