Der Lebensmitteleinzelhandel kennzeichnet Produkte auf vielfältige Weise. Inzwischen werden mehrere hundert unterschiedliche Kennzeichen im Lebensmittel-Bereich verwendet. Selbst Expert*innen kennen die Bedeutung aller Siegel, Label und Kennzeichnungen kaum noch. Kein Wunder, dass das Kennzeichnungs-Wirrwarr für viele Verbraucher*innen keine Klarheit schafft.
Kriterien sehr unterschiedlich
Die Kriterien, die die dem jeweiligen Label zu Grunde gelegt werden, sind dabei sehr unterschiedlich. Kennzeichnungen, die Produkte mit besserem Tierwohl auszeichnen, sind beispielsweise das „Neuland“-Label, das Tierschutzsiegel des Deutschen Tierschutzbundes oder das Bio-Siegel. Dabei ist das Bio-Siegel das einzig staatlich kontrollierte Kennzeichen. Doch gerade Bio-Fleisch ist vielen Menschen zu teuer. Seit Jahren fordert der BUND deshalb eine verpflichtende, staatlich kontrollierte Kennzeichnung aller Produkte nach ihrer Haltungsform unabhängig vom Biosiegel.
Staatliche Tierhaltungskennzeichnung seit 2024 für Schweinefleisch
Seit 2024 muss der Handel die Tierhaltung bei Schweinefleisch kennzeichnen. Das ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt – aber nicht genug, um wirkliche Transparenz bei der Tierhaltung herzustellen. So beschränkt sich die neue Kennzeichnung nur auf den Zeitraum des sogenannten „produktiven Lebensabschnitts“. Für Mastschweine wird also lediglich die Haltung ab der zehnten Lebenswoche erfasst. Wie die Ferkel oder die Muttersauen gehalten werden, fließt nicht mit ein.
Kennzeichnung in 5 Stufen
Eingeordnet werden alle bestehenden Haltungsverfahren in fünf Stufen:
- „Stall“
- „Stall + Platz“
- „Frischluftstall“
- „Auslauf/Weide“
- „Bio“
Die Kriterien beschränken sich überwiegend auf die Platzgröße der Tiere, verschiedene Klimazonen wie beispielsweise eine geöffnete Wand beim „Frischluftstall“, Auslauf bei „Auslauf/Weide“ oder „Bio“. Bei den höheren Stufen gibt es einige kleine Verbesserungen im Vergleich zum gesetzlichen Standard. So sollen die Schweine beispielsweise mehr Raufutter als Beschäftigungsmaterial bekommen und die Bucht in verschiedene Bereiche strukturiert werden.
Stufe "Stall" und "Stall + Platz" nicht ausreichend für Tierwohl
Das ist jedoch mindestens in den Stufen „Stall“ und „Stall + Platz“ nicht ausreichend für ein tiergerechtes Leben. So bietet die Stufe „Stall + Platz“ gerade einmal 12,5% mehr Platz als der gesetzliche Mindeststandard. Statt 0,75 Quadratmeter hat ein ausgewachsenes Schwein mit 110 kg dann 0,94 Quadratmeter zur Verfügung. Gesundheitsparameter werden gar nicht erst erfasst. Auch Transportbedingungen und die Art und Weise der Schlachtung werden in der Kennzeichnung nicht berücksichtigt.
Keine Kennzeichnung in Gastronomie
Mit dem neuen Gesetz muss nur Schweinefleisch, das im Supermarkt unverarbeitet angeboten wird, gekennzeichnet werden. Verarbeitete Produkte und Schweinefleisch in der Gastronomie sind nicht kennzeichnungspflichtig.
Kennzeichnung auch für andere Tiere
Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Schweinefleisch. Dabei wird im Handel auch viel Geflügel- und Rinderfleisch verkauft. Auch dafür wünschen sich Verbraucher*innen Klarheit, wie die Tiere gehalten wurden.
Das plant die Politik
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat angekündigt, die Kennzeichnung zügig auszuweiten. Welche Bereiche und Tierarten die Ausweitung betreffen soll, bleibt bisher unklar. Die Kennzeichnung von Geflügel wird beispielsweise wegen bestehender europäischer Vermarktungsnormen möglicherweise schwierig.
Das sollte jetzt passieren
Dabei ließe sich mit einer vollumfassenden, gut gemachten, gesetzlichen Haltungskennzeichnung der Umbau der Tierhaltung gleich mit mehreren wichtigen Hebeln steuern. Verbraucher*innen könnten endlich Produkte aus besserer Tierhaltung eindeutig erkennen. Damit ließen sich auch höhere Preise für tierische Produkte am Markt erzielen, mit denen Tierhalter*innen besser bezahlt werden könnten. Die Politik könnte auf Basis der Tierhaltungskennzeichnung Förderprogramme und Vereinfachungen im Baurecht für bestimmte Haltungsformen der Kennzeichnung beschließen. So ließe sich der Strukturwandel politisch steuern und Probleme wie das Höfesterben und fehlender Nachwuchs in der Landwirtschaft besser und strukturierter bekämpfen als bisher. Die BUND-Stellungnahme zum Gesetzes-Entwurf zur Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung finden Sie hier.
Der BUND fordert:
- verbindliche und transparente Tierhaltungskennzeichnung auf alle Tierarten ausweiten
- den kompletten Lebenszyklus einbeziehen
- alle Verzehrwege von tierischen Produkten kennzeichnen.
FAQs – Verbindliche staatliche Haltungskennzeichnung
Die freiwillige Kennzeichnung des Handels und die sogenannte "Tierwohl-Initiative" haben nicht zu den gewünschten Erfolgen geführt. Bunte Bilder von idyllischen landwirtschaftlichen Betrieben führen viele Verbraucher*innen in die Irre. Glückliche Tiere werden zu Werbezwecken missbraucht. Die realen Produktionsbedingungen sind für Verbraucher*innen nicht erkennbar. Markennamen wie "Bauernglück" wecken die Assoziation eines idyllischen ländlichen Bauernlebens. Dies gilt nicht nur für Fleisch. Auch Milchverpackungen werden bspw. mit Bildern von grasenden glücklichen Kühen vermarktet, obwohl die Tiere nur im Stall gehalten wurden. Der BUND fordert daher, irreführende Werbung zu verbieten, damit Konsument*innen an der Ladentheke entscheiden können, welches Produktionssystem sie unterstützen möchten.
Achten Sie beim Kauf von Fleisch auf das Neuland-Label. Dort werden Tiere nach deutlich besseren Kriterien als in der industriellen Tierhaltung gehalten, sie haben mehr Platz und Stroh. Auch tierische Produkte mit dem Biosiegel sind die bessere Wahl. Biobetriebe verpflichten sich grundsätzlich zu einer besseren Tierhaltung. Suchen Sie hier am besten nach den Siegeln der Anbauverbände wie beispielsweise Bioland oder Naturland. In Bio-Betrieben sind Auslauf oder Weidegang vorgeschrieben und Käfige sowie die Haltung ausschließlich auf Spaltenböden verboten. Antibiotika dürfen nur im Notfall verabreicht werden.
Bisher soll nur in Deutschland produziertes, unverarbeitetes Schweinefleisch, das im Lebensmitteleinzelhandel angeboten wird, gekennzeichnet werden.
Die vom Gesetzgeber beschlossene Tierhaltungskennzeichnung ist aktuell noch sehr unvollständig. So fehlen insbesondere die Kennzeichnung für die Tierarten Rind und Geflügel. Auch verarbeitete Produkte und Produkte in der Gastronomie müssen unter die Kennzeichnungspflicht fallen. Diese Punkte sind bereits angekündigt und müssen nun schnell umgesetzt werden.
Bisher fehlt jedoch völlig die Einbeziehung des kompletten Tierlebens. Die Kennzeichnung bezieht sich nur auf die letzte Zeit der Mast. Auch die einzelnen Stufen sind nicht aussagekräftig genug, da zu wenige oder zu schwache Kriterien angelegt sind. So ist die Stufe oberste Stufe nur für EU-biozertifizierte Betriebe zugänglich, dabei sind andere Tierhaltungsverfahren wie z.B. Neuland mindestens genauso gut. Die Stufe „Stall + Platz“ sieht nur 12,5 Prozent mehr Platz als der gesetzliche Standard vor. Das ist viel zu wenig. Auch die Stufen „Stall“ und „Stall + Platz“ sind weiterhin tierschutzwidrig, da sie u.a. das Kürzen der Ringelschwänze voraussetzen.
Nein. Wir brauchen weitere Maßnahmen: Ein stärkeres Tierschutzgesetz und klare gesetzliche Vorteile für Betriebe mit deutlich besserer Tierhaltung. Wir brauchen einen umfassenden Um- und Abbau hin zu ökologischerer Tierhaltung, tiergerechteren Ställen und mehr Weidehaltung.
Aus Sicht des BUND ist eine verpflichtende staatliche Kennzeichnung am besten geeignet, um Transparenz zu schaffen. Sie muss für alle tierischen Produkte gelten.
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