Kohleausstiegsgesetz: Rückschlag im Kampf gegen die Klimakrise!

Das von der Bundesregierung beschlossene Kohleausstiegsgesetz wird zu deutlich höheren CO2-Emmissionen führen als es die Kohlekommission vorgeschlagen hatte. Und die erste Maßnahme des neuen Gesetzes soll die Inbetriebnahme eines weiteren Steinkohlekraftwerkes sein. Dies ist ein fatales Signal, erhöht die CO2-Emmissionen und erschwert einen schnelleren Kohleausstieg.

Ein Jahr ist vergangen, seit sich die Kohlekommission auf einen Kompromiss zum Ausstieg aus der Kohle geeinigt hat. Trotz der Ankündigung einer Eins-zu-eins-Umsetzung des Kompromisses ist der beschlossene Gesetzentwurf weit davon entfernt. Die Bundesregierung hat den Kompromiss der Kohlekommission somit einseitig aufgekündigt und setzt den gesellschaftlichen Frieden aufs Spiel. 

Vergleicht man den Gesetzentwurf mit den ursprünglichen Empfehlungen der Kohlekommission, werden hier bis 2040 circa 134 Millionen Tonnen mehr CO2 ausgestoßen. Das belegt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des BUND. Diese Studie zeigt deutlich: Wenn Deutschland die europäischen und globalen Emissionsminderungsziele erreichen will, muss es bis 2030 aus der Kohle aussteigen und erneuerbare Energien schneller ausbauen. 

In substanziellen Punkten hat die Regierung den Kohlekompromiss missachtet:

  • Nur 2,8 Gigawatt (GW) Braunkohlekraftwerke anstatt der im Kompromiss stehenden drei GW sollen bis 2022 stillgelegt werden.
  • Es fehlt ein stetiger Abschaltpfad: Zwischen 2022 und 2025 sind gar keine Stilllegungen geplant, ein Großteil der Abschaltungen wird auf die Zeit nach 2030 verschoben.
  • Insgesamt werden die Braunkohlekraftwerke bis 2038 deutlich mehr CO2 ausstoßen als von der Kohlekommission vorgeschlagen.
  • Mit Datteln 4 ist ein neues Kohlekraftwerk ans Netz gegangen.
  • Weitere Dörfer sollen abgebaggert werden.

Im Kohleausstiegsgesetz sind inakzeptabel hohe Entschädigungen für die Kraftwerksbetreiber vorgesehen. Das Gesetz ist damit ein gezielter Plan, den Kohleausstieg dauerhaft zu verzögern. Würde es wie in dem von der Bundesregierung formulierten Entwurf umgesetzt, würde es zum Hemmschuh für den kurzfristig notwendigen Klimaschutz werden. Das Gesetz würde somit eine neue Phase der klimapolitischen Konflikte in Deutschland einläuten, statt sie zu lösen.

Kohleausstieg nicht mit neuem Kohlekraftwerk beginnen!

BUND-Aktion zum Kohleausstieg vor dem Kanzleramt am 29.01.2020, Foto: Jörg Farys / BUND BUND-Aktion zum Kohleausstieg vor dem Kanzleramt am 29.01.2020  (Jörg Farys / BUND)

Die Inbetriebnahme des Kraftwerks Datteln 4 erhöht die Mehremissionen trotz angeblicher Kompensationen durch die Abschaltung veralteter Kraftwerke deutlich – 40 Millionen Tonnen CO2 sollen durch das neue Steinkohlekraftwerk zusätzlich ausgestoßen werden. 

Der Kohlekompromiss vom Januar 2019 sieht vor, das Steinkohlekraftwerk Datteln nicht in Betrieb zu nehmen. Angestrebt werden sollte eine Verhandlungslösung mit dem Betreiber.

Da die Kohlekommission konkrete Höchstwerte für die im Strom­markt verbleiben­den Steinkoh­lekraftwer­ke empfohlen hat (15 Gigawatt im Jahr 2022), müssten im Fall der Inbetriebnahme des Kraftwerksblocks Datteln zusätzliche Stilllegungen von mindestens einem Gigawatt Kraftwerkskapazitäten erfolgen. Aber selbst dann ergeben sich immer noch circa zwei Millionen Tonnen zusätzliche CO2-Emissionen pro Jahr. Denn es würden dann ältere Kraftwerksblöcke stillgelegt, die zwar spezifisch höhere Emissionen, aber eine deutlich geringere Auslastung haben.

Der BUND fordert, dass der Kohleausstieg deutlich schneller erfolgen muss (bis 2030), um wirksamen Klimaschutz möglich zu machen. Dann müsste Datteln nach nur zehn Jahren Laufzeit wieder vom Netz. Damit erschwert die Inbetriebnahme von Datteln einen schnellen Kohleausstieg und würde womöglich weitere Entschädigungen bedeuten.

Hambacher Wald und Dörfer retten!

Für die Zustimmung des BUND zum Kohlekompromiss war zentral, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um weitere Umsiedlungen im Bereich der Braunkohletagebaue zu vermeiden.

Im Gesetz ist jetzt vorgesehen, dass der Tagebau Garzweiler "ausgekohlt", d.h. bis zum bitteren Ende ausgebeutet wird. Dadurch würden alle bedrohten Dörfer vernichtet werden. Damit würde die Chance vertan, einen gesellschaftlichen Großkonflikt zu befrieden und mit der Berücksichtigung der Belange der Tagebaubetroffenen soziale Gerechtigkeit wiederherzustellen. Der Hambacher Wald kann nach dem Gesetz erhalten bleiben. Dies muss von RWE jetzt aber auch so umgesetzt werden.

Der BUND sieht den erarbeiteten Kompromiss seitens des Bundes und der Länder aufgekündigt. Das ist eine schallende Ohrfeige für alle Menschen, die bereit waren, gesellschaftliche Kompromisse einzugehen. Der BUND wird dieses klimapolitische Versagen nicht akzeptieren. Er wird den gesellschaftlichen Protest zum Kraftwerk Datteln fortsetzen und in die Dörfer tragen! Der BUND kämpft weiter für einen klimaverträglichen Kohleausstieg bis spätestens 2030!

Helfen Sie mit einer Spende!

BUND-Newsletter abonnieren!

Ihre Ansprechpartnerin

Juliane Dickel

Leitung Atom- und Energiepolitik
E-Mail schreiben

Raus aus der Kohle!

Kein neues Kohlekraftwerk darf ans Netz, stoppen Sie mit uns Datteln 4!

Jetzt spenden

Meilenstein gegen Datteln 4

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt nachzuladen.

Was das Urteil des OVG Münster für Datteln 4 bedeutet, erklären der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt und Dirk Jansen vom BUND-NRW im Video.

BUND-Bestellkorb