Studie: Folgekosten des Braunkohle-Tagebaus dürfen nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden

BUND-Studie zeigt: Die finanziellen Mittel zur Beseitigung der Folgeschäden der Braunkohletagebaue sind bei Vattenfall, RWE und Mibrag nicht ausreichend gesichert. Ohne rasches politisches Handeln könnten Steuerzahler*innen und betroffene Bundesländer auf den Folgekosten der Braunkohle sitzen bleiben.

Kostenberechnung intransparent und nicht unabhängig

Impression von der Anti-Kohle-Kette am 23.8.14 in der Lausitz; Foto: Jakob Huber  (Jakob Huber / BUND)

Die Studie des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) wurde vom BUND gemeinsam mit der Klima-Allianz Deutschland, der Heinrich-Böll-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Auftrag gegeben. Sie belegt außerdem, dass die Berechnung der Folgekosten der Tagebaue und die entsprechenden finanziellen Rückstellungen der Konzerne intransparent vorgenommen und nicht von unabhängiger Seite überprüft werden. Dies birgt die Gefahr, dass Braunkohle-Unternehmen wie RWE oder Vattenfall insgesamt zu geringe Rückstellungen bilden.

Ein weiteres Risiko entsteht dadurch, dass die Betreiber der Tagebaue das Geld nicht real zurücklegen, sondern völlig frei verwenden dürfen. Deshalb können bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung der Unternehmen die Mittel für die Beseitigung der Folgeschäden später nicht verfügbar sein.

Tatsächlich werden die Geschäftsaussichten der Braunkohlekonzerne negativ bewertet. RWE ist in starken finanziellen Schwierigkeiten und Vattenfall will sein Braunkohlegeschäft möglichst rasch an den Investor EPH abstoßen. Angesichts dieser Entwicklungen besteht ein hohes Risiko, dass die Energiekonzerne die von ihnen verursachten Schäden nicht in vollem Umfang tragen können.

Öffentlich-rechtlicher Fonds kann Rücklagen sichern

Was es deshalb zunächst braucht, ist ein unabhängiges Kostengutachten. Dieses muss prüfen, wie hoch Kosten und Risiken für die Renaturierung und langfristige Nachsorge der Braunkohletagebaue sind. Als sofort umsetzbare Maßnahme zur Absicherung der Folgekosten sollten die Landesregierungen ihre jeweiligen Bergbehörden anweisen, so genannte Sicherheitsleistungen einzubehalten. Dafür bieten sich insbesondere Bankbürgschaften und Versicherungen an, da diese insolvenzfest sind.

Darüber hinaus regt die Studie die Prüfung eines öffentlich-rechtlichen Fonds an, in den die Betreiber einzahlen müssten. Ein solcher Fonds ist für die Bedienung der Langzeitfolgekosten besonders geeignet und erhöht die Transparenz und Sicherheit der Einlagen.

SteuerzahlerInnen dürfen nicht zur Kasse gebeten werden!

Der BUND warnt davor, dass sich die Braunkohlekonzerne aus der Verantwortung ziehen. Nach jetziger Lage sind bei Umstrukturierungen, finanziellen Engpässen oder Pleiten der Unternehmen ganz schnell die SteuerzahlerInnen in der Verantwortung. In Zeiten, in denen RWE keine Dividende mehr ausschüttet und Vattenfall dem Käufer seiner Braunkohlesparte eine 1,7 Milliarden schwere Mitgift übertragen muss, dürfen die Bundes- und Länderregierungen das Problem nicht verdrängen.

Schon jetzt gibt es Beispiele, in denen die Allgemeinheit für die Bergbauschäden zahlt. Insbesondere bei Langzeitfolgen wie Gewässerbelastungen oder unerwarteten Schäden durch Grundwasseranstieg sind Lasten und Kosten bisher kaum untersucht und beziffert. Die Bundesregierung und die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen sind in der Pflicht, angemessen und rechtzeitig vorzusorgen.

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Juliane Dickel

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