Worum geht's?
Deutschland ist nicht auf Kurs, die Klimaziele bis 2030 einzuhalten. Obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, legt die Bundesregierung keine wirksamen Programme vor, diese Klimaschutzlücke zu schließen.
Wir haben daher mit der beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Anfang 2023 eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen verlangt, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektorziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des BUND, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.

Was bedeutet das Urteil?
Das Gericht hat dem Klimaschutz den Rücken gestärkt. Das klimapolitische Versagen der Bundesregierung ist gesetzeswidrig. Denn das Klimaschutzgesetz ist eindeutig. Es steht nicht im Belieben der Bundesregierung, ob sie bei Überschreitungen von Jahresemissionsmengen durch einzelne Sektoren ein Sofortprogramm aufstellt oder nicht.
Anstatt für das Klima zu handeln, wollte die Bundesregierung sich aus der Verantwortung schleichen. Sie plant, das Klimaschutzgesetz abzuschwächen, um sich so dem Druck zu entziehen. Mit dem Urteil wird dieses Vorhaben deutlich erschwert.

Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin:
„Das Gericht hat dem Klimaschutz den Rücken gestärkt. Das klimapolitische Versagen der Bundesregierung ist gesetzeswidrig.
Gebäude- und Verkehrssektor brauchen ein Klimaschutz-Update. Es müssen konkrete Sofortprogramme her, die wirksam auf die Klimaziele einzahlen.“
Unser Anliegen
Olaf Bandt, BUND-Vorstandsvorsitzender:
„Wir können nicht weiter zusehen, wie Teile der Bundesregierung die eigenen Klimaschutzziele ignorieren und wirksame Maßnahmen bei Verkehr und Gebäuden verweigern. Uns rennt die Zeit davon. Scholz, Wissing, Geywitz und Habeck schaffen es nicht, das Land auf Klima-Kurs zu bringen und brechen damit das deutsche Klimaschutzgesetz.
Es braucht jetzt die politische Entscheidung, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz zu schaffen. Wenn die Regierung von Olaf Scholz dazu politisch nicht fähig oder willens ist, muss sie gerichtlich dazu verpflichtet werden.“
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Forderungen
Die jetzt eingereichte Klage nennt bewusst keine Maßnahmen für die beiden Sektoren Verkehr und Gebäude. Denn ein Gericht wird der Politik keine Maßnahmen vorschreiben wollen. Maßnahmen, mit denen die Politik wirksame Sofortprogramme aufstellen könnte, gibt es aber und sind bekannt.
Wir schlagen folgende zentrale Maßnahmen für die beiden Sektoren vor:
Verkehrssektor:
- Abschaffung vom Dienstwagenprivileg und von Steuervorteilen für Dieselkraftstoff & Kerosin
- eine Reform der Kfz-Steuer mit zusätzlichem Bonus-Malus-System beim Kauf
- den Stopp des Autobahnbaus
- die Einführung der Pkw-Maut
- die Einführung des Tempolimits
- Mittelerhöhung für den Ausbau von öffentlichem Verkehr und Radverkehr.
Gebäudesektor:
- flächendeckend Sanierungsfahrpläne
- streichen aller Ausnahmen für bestehende Nachrüstpflichten und Anheben der Anforderungen
- verstetigen der Vorgaben zur Optimierung von Heizungsanlagen für alle Gebäude und Verbesserung der Vollzugskontrolle
- Vorgaben für die energetische Modernisierung, angefangen bei den Gebäuden mit der schlechtesten Effizienz
- 25 Milliarden Euro Fördermittel pro Jahr für klimazielkompatible energetische Modernisierungen.
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