Deutschland nicht auf Klima-Kurs – Wir klagen!

Wir verklagen die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude.

Worum geht's?

Wir verlangen mit der beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.

Kommentar

Olaf Bandt

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„Wir können nicht weiter zusehen, wie Teile der Bundesregierung die eigenen Klimaschutzziele ignorieren und wirksame Maßnahmen bei Verkehr und Gebäuden verweigern. Uns rennt die Zeit davon. Scholz, Wissing, Geywitz und Habeck schaffen es nicht, das Land auf Klima-Kurs zu bringen und brechen damit das deutsche Klimaschutzgesetz. Es braucht jetzt die politische Entscheidung, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz zu schaffen. Wenn die Regierung von Olaf Scholz dazu politisch nicht fähig oder willens ist, muss sie gerichtlich dazu verpflichtet werden.“

Forderungen

Die jetzt eingereichte Klage nennt bewusst keine Maßnahmen für die beiden Sektoren Verkehr und Gebäude. Denn ein Gericht wird der Politik keine Maßnahmen vorschreiben wollen. Maßnahmen, mit denen die Politik wirksame Sofortprogramme aufstellen könnte, gibt es aber und sind bekannt. 

Wir schlagen folgende zentrale Maßnahmen für die beiden Sektoren vor:
 

Verkehrssektor:

  • Abschaffung vom Dienstwagenprivileg und von Steuervorteilen für Dieselkraftstoff & Kerosin
  • eine Reform der Kfz-Steuer mit zusätzlichem Bonus-Malus-System beim Kauf 
  • den Stopp des Autobahnbaus
  • die Einführung der Pkw-Maut
  • die Einführung des Tempolimits
  • Mittelerhöhung für den Ausbau von öffentlichem Verkehr und Radverkehr.

Gebäudesektor:

  • flächendeckend Sanierungsfahrpläne
  • streichen aller Ausnahmen für bestehende Nachrüstpflichten und Anheben der Anforderungen
  • verstetigen der Vorgaben zur Optimierung von Heizungsanlagen für alle Gebäude und Verbesserung der Vollzugskontrolle
  • Vorgaben für die energetische Modernisierung, angefangen bei den Gebäuden mit der schlechtesten Effizienz
  • 25 Milliarden Euro Fördermittel pro Jahr für klimazielkompatible energetische Modernisierungen.  

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Arne Fellermann

Arne Fellermann

Abteilungsleitung Klimaschutz
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