Bundeswasserstraßen: Viel Schaden, wenig Nutzen

Bundeswasserstraßen sind die dem allgemeinen Schiffsverkehr dienenden Flüsse und Küstengewässer. Neben den großen Flüssen wie Elbe und Rhein gehören 62 weitere größere (und kleinere) Flüsse dazu. Doch der Verkehr auf dem Wasser hat hier in den meisten Fällen keine große Bedeutung: Die Flüsse sollten deshalb renaturiert und Ausnahmeregelungen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gestrichen werden.

Schiffsverkehr auf dem Rhein Schiffsverkehr auf dem Rhein  (schissbuchse / pixabay.com)

Aufgrund der Bedeutung der Flüsse für den Schiffsverkehr gelten auf den Bundeswasserstraßen einige Ausnahmeregeln, also weniger strenge Umweltauflagen, zum Beispiel bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Und das, obwohl die Binnenschifffahrt mit ca. fünf Prozent aktuell nur einen geringen Anteil an der transportierten Gütermenge in Deutschland hat.

80 Prozent der Schiffstransporte finden zudem auf dem Rhein statt. Viele Flüsse werden also nur sehr wenig von der Binnenschiffahrt genutzt. Deshalb sind die Ausnahmeregelungen für eine Reihe von Flüssen aktuell eigentlich nicht mehr erforderlich.

Ein weiteres Problem: Zwischen Bund und Ländern herrschte lange Zeit ein Kompetenzgerangel, wie ökologische Maßnahmen an den Bundeswasserstraßen umgesetzt werden sollen. Das führte dazu, dass von den nach WRRL notwendigen Maßnahmen bisher so gut wie keine realisiert wurden. Der BUND hat deshalb, zusammen mit dem NABU, eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Daraufhin wurden die Kompetenzen im März 2021 erstmals festgelegt. Die Wasserstraßenverwaltung (WSV) kann und muss nun durch gezielte Maßnahmen Deutschlands große Flüsse ökologisch aufwerten.

Das "Blaue Band" als Hoffnungsträger?

Das Programm "Blaues Band" des Umwelt- und Verkehrsministerium sieht seit 2017 zumindest vor, als Nebenwasserstraßen eingestufte Bundeswasserstraßen umfangreich zu renaturieren. Zudem sollen entlang der sogenannten Hauptwasserstraßen vermehrt ökologische Trittsteine geschaffen werden. Dadurch soll ein Gewässer-Biotopverbund, ein "Blaues Band" geschaffen werden.

Damit erkennt das Programm eine langjährige Forderung des BUND an: Flüsse sind nicht primär Wasserstraßen, sondern in erster Linie vielfältige Lebensräume, Lebensadern unserer Landschaften, Zentren der Biodiversität, Orte der Ruhe und Erholung. Flusslauf, Ufer und Auen sind eins. Um dies zu erreichen, müsste das Programm "Blaues Band" jedoch noch stärker ökologisch ausgerichtet sein.

Problematisch sind die Bundeswasserstraßen auch in Sachen ökologische Durchgängigkeit: Denn über 300 "Querbauwerke" an den Flüssen verhindern, dass die von Nord- und Ostsee einwandernden Fische die zuströmenden Nebengewässer und Altarme erreichen, um sich dort zu reproduzieren.

Um dem Missstand abzuhelfen, haben bereits die Novellen des Bundeswasserstraßengesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahr 2009 vorgesehen, dass die Bundeswasserstraßenverwaltung ab dem Jahre 2010 dafür zuständig sein wird, Fischtreppen, Umgehungsgerinne und andere Fischpässe zu bauen.

Seitdem ist aber wenig passiert: An den zahlreichen Wehranlagen in Regie der Bundeswasserstraßenverwaltung sind bis heute nicht einmal eine Handvoll Fischtreppen errichtet worden.

Auen entdecken!

Schwarzstorch; Foto: D. Damschen Zur Auentour-App

BUND-Bestellkorb