Fragen und Antworten zu Fracking in Deutschland

Unser FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Fracking.

Alle Beiträge auf- oder zuklappen
Was ist Fracking?

Als Fracking wird die Förderung von Erdöl und Erdgas aus tiefen Gesteinsschichten bezeichnet. Mit starkem Druck wird dabei eine Mischung aus Sand, Wasser und Chemikalien in den Boden gepresst, um Gas oder Öl aus kleinen Ritzen oder Blasen im Gestein zu lösen.

Ist Fracking gefährlich?

Ja. Fracking kann Erdbeben auslösen sowie Böden und Gewässer verunreinigen. Beim Fracking werden große Mengen an Flüssigkeit verwendet. Diese Flüssigkeit, die oft giftige Substanzen enthält, wird nach dem Frackvorgang unter der Erde verpresst und kann dort Schäden anrichten. Auch die Bohrlöcher, die man für das Fracking verwendet, können undicht werden. So können schädliche Substanzen in den Boden oder in wasserführende Schichten eintreten.

Ein Abfallprodukt des Fracking ist giftiger Bohrschlamm, der in Sondermülldeponien gelagert werden muss. Außerdem hat Fracking einen sehr hohen Wasserbedarf, was bei akuter Wasserknappheit problematisch werden kann.

Wie wird das Fracking-Gesetzespaket vom Juni 2016 Fracking in Deutschland regeln?

Das Gesetz erlaubt Fracking im Sandstein unter bestimmten Bedingungen und lässt beim Schiefergasfracking vier Probebohrungen bis 2021 zu, jedoch kein kommerzielles Fracking. Das Verbot von kommerziellen Bohrungen im Schiefergestein wird 2021 vom Bundestag überprüft. Es muss aktiv aufgehoben werden, sonst gilt es weiter. Das Gesetz verbietet Fracking in Wasserschutzgebieten und dort, wo Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln gewonnen wird.

Frackingvorhaben müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes von einer Umweltverträglichkeitsprüfung begleitet werden. Diese bietet Raum für eine Teilnahme von Anwohner*innen am Genehmigungsverfahren. Die Umweltauswirkungen mehrerer Frackingprojekte auf engem Raum werden allerdings in der neuen Regelung zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht berücksichtigt. Oftmals reicht jedoch die Betrachtung einzelner Standorte nicht aus, um die tatsächlichen Umweltauswirkungen von mehreren benachbarten Projekten abschätzen zu können.

Die gesetzlichen Änderungen sehen außerdem vor, dass die Wasserbehörden in die Genehmigungsverfahren für Frackingprojekte einbezogen werden müssen. Verantwortlich für die Genehmigung ist jedoch keine Umweltbehörde, sondern die Bergbaubehörde. Die Wasserbehörde ist ihr unterstellt – und somit ist das Bundesberggesetz, welches Belange des Klima- und Naturschutzes ausklammert, weiterhin richtungsweisend. Das lehnt der BUND ab. In Zeiten des Klimawandels sollten bei der Hochrisikotechnologie Fracking Fragen des Wasser-, Klima- und Naturschutzes über Fragen bergrechtlicher Belange stehen.

Erlaubt das Gesetz, in Naturschutzgebieten zu fracken?

Ja, Sandstein-Fracking ist in Natura-2000-Gebieten erlaubt. In Naturschutzgebieten und Nationalparks darf nicht gefrackt werden, aber unter oder unmittelbar angrenzend an solche Gebiete schon. Das bedeutet, dass besonders Natura-2000-Gebiete vor Fracking im Sandstein durch das neue Gesetz bedroht sind, aber auch andere ökologisch sensible Gebiete einen nur unzureichenden Schutz erhalten. Über Horizontalbohrungen könnten unterhalb von Schutzgebieten chemische Substanzen in den Boden geleitet werden. 

Müssen wir weniger Gas importieren, wenn wir Fracking in Deutschland erlauben?

Wenn, dann wäre das nur kurzfristig der Fall. Die förderbaren Mengen in Deutschland sind so gering, dass sie nur für sehr kurze Zeit den eigenen Bedarf an Gas decken könnten. Statt weiter auf die Nutzung fossiler Ressourcen zu setzen, müssen wir möglichst viel Kohle, Öl und Gas im Boden lassen, um die klimaschädlichen Emissionen zu reduzieren. Auch im Bereich Wärme müssen wir verstärkt auf Erneuerbare einsetzen.

Trägt Fracking zum Klimaschutz bei?

Nein, im Gegenteil. Die Gasförderung mittels Fracking ist doppelt klimaschädlich. Erstens entstehen während des Frackings Methan-Emissionen, hauptsächlich durch Lecks und undichte Stellen bei Bohrung und Transport. Methan ist 30-mal klimaschädlicher als Kohlendioxid! Zweitens entstehen klimaschädliche Emissionen bei der Verbrennung des durch Fracking geförderten Erdgases.

Anstatt nach Mitteln und Wegen zu suchen, mehr fossile Energien zu fördern und dadurch deren Preis zu senken, sollten wir den Einsatz von Energieträgern mit hohen klimaschädlichen Emissionen einschränken. Gas wird in Deutschland hauptsächlich für Wärme eingesetzt – hier können wir massive Einsparungen erzielen, anstatt einen hohen Bedarf durch Fracking decken zu wollen. 

Bietet das Fracking-Gesetzespaket vom Juni 2016 ausreichenden Schutz vor den Gefahren des Fracking?

Nein. Das Gesetz macht es zwar für Menschen möglich, sich beim Genehmigungsverfahren einzubringen. Und auch naturschutzrechtliche Belange bekommen eine größere Rolle dabei. Das Gesetz verbietet zudem kommerzielles Schiefergasfracking und Sandsteinfracking dort, wo die Sauberkeit des Wassers von besonderer Bedeutung ist.

Gleichzeitig ignoriert das Gesetz aber die Klimaschädlichkeit des Frackings, erlaubt Fracking in bestimmten Naturschutzgebieten und bietet Wasserschutz nur in ausgewiesenen Regionen. Es verlangt keine naturverträgliche Entsorgung des Frackingabwassers und der durch Fracking entstandenen giftigen Bohrschlämme. Daher fordert der BUND, dass Fracking gesetzlich verboten wird, anstatt den Genehmigungsprozess für Frackingvorhaben zu verbessern.

BUND-Newsletter abonnieren!

BUND-Bestellkorb