Offshore-Windenergie: Klimaschutz nur mit Meeresnaturschutz

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist der Schlüssel für die Energieversorgung von morgen. Der BUND setzt sich für eine Energiewende ein, die die Natur schützt. Das gilt insbesondere für den Ausbau von Windenergieanlagen im Meer ("Offshore Windenergie") und den Erhalt der Meere und Küsten.

Offshore-Windpark; Foto: © benoitgrasser - Fotolia.com  (Benoit Grasser / Fotolia.com)

Windenergieanlagen im Meer ("Offshore-Windparks") liefern inzwischen regelmäßig Strom an Land. Der BUND befürwortet einen Ausbau der Offshore-Windenergie für die Umsetzung der Energiewende. Allerdings birgt diese Strategie viele Risiken für die Natur. 

Das marine Ökosystem befindet sich ohnehin schon in einem schlechten Umweltzustand. Es gibt viele Bedrohungen in Nord- und Ostsee, die durch uns Menschen verursacht werden (Expert*innen sprechen vom "anthropogene Nutzungsdruck"): Hierzu zählen Einträge von Schad- und Nährstoffen, Lärm und Meeresmüll sowie Nutzungen durch die Schifffahrt, Fischerei, Rohstoffgewinnung und Sedimentmanagement. Verstärkt werden der Auswirkungen noch dazu durch die Effekte des Klimawandels auf die Meere: Versauerung, Erwärmung und ein steigender Meeresspiegel.

Windanlagen belasten die Meeresumwelt

Offshore-Windenergieanlagen belasten die Meeresumwelt zusätzlich über und unter Wasser. Sie gehen einher mit einem Habitatverlust z.B. durch die Scheuchwirkung der Rotoren oder durch die Anlagen selbst. Die Kabeltrassen an Land führen mitten durch den Nationalpark Wattenmeer. Beim Bau und bei der Wartung der Anlagen steigt der Unterwasserlärm für die Schweinswale massiv. 

Der Ausbau der Offshore-Windenergie muss also naturverträglich erfolgen. Die Belastungsgrenzen der Nord- und Ostsee, auch jene des Küsten- und im Fall der Nordsee des Wattenmeeres, dürfen nicht überschritten werden. Naturverträglich heißt, den Zielen der EU-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL), der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und des UNESCO Weltnaturerbes Wattenmeer zwingend Rechnung zu tragen.

  • Daher fordert der BUND, dass der Ausbau der Offshore-Windenergie nur alternativ zu anderen Meeresnutzungen und nicht zusätzlich stattfindet. In der Gesamtbilanz müssen die Belastungen reduziert und nicht durch Offshore-Windenergie erhöht werden. 

Ausbau der Offshore-Windenergie begrenzen

Unverzichtbar ist also eine "ehrliche" Gesamtbetrachtung sämtlicher durch den Offshore-Ausbau entstehender Umweltbeeinträchtigungen, inklusive der Auswirkungen nachfolgender Infrastrukturen wie Kabeltrassen durch das Küstenmeer und die dort gelegenen Schutzgebiete. Sichergestellt werden muss auch, dass die Meeresschutzgebiete ungestört bleiben.

Der BUND fordert, dass der Ausbau der Offshore-Windenergie in der deutschen Nord- und Ostsee auf 15 Gigawatt (GW) beschränkt wird. Aufgrund der bestehenden Vorbelastungen und der begrenzten Leitungskapazitäten würden die Belastungsgrenzen sonst in nicht mehr vertretbarem Umfang überschritten.

Der BUND ist deshalb in höchstem Maße alarmiert vom aktuellen Entwurf des marine Raumordnungsplans Nord- und Ostsee, in dem die die Bundesregierung einen weiteren Ausbau auf 40 GW bis 2030 festgelegt hat. Wird die marine Raumordnung in diesem Sinne umgesetzt, führt dies zu einer massiven Überlastung des Meeresökosystems und seiner Küsten.

Meeresnaturschutzziele einhalten

Falls sich im Verfahren der Raumordnungsplanung zeigen sollte, dass sich aufgrund technischer Entwicklungen wie neuer Leitungen eine Erhöhung des Ausbauziels unter strikter Einhaltung der o.g. Meeresnaturschutz-Ziele realisieren ließe, stimmt der BUND zu, die geforderte Obergrenze von 15 GW zu überprüfen und anzupassen. 

In jedem Fall ist eine umfassende, transparente und unabhängige Begleitforschung zwingend nötig, um die Auswirkungen des Ausbaus der Offshore-Windenergie auf die Meeres- und Küstennatur zu bewerten. Dazu gehört z.B. die Modellierung der Vogelzug-Beeinflussungen, um die Anordnung der Windenergieanlagen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) für den Vogelzug zu optimieren bzw. um Maßnahmen wie das kurzzeitige Abstellen der Windenergieanlagen für den ungehinderten Vogelzug zu ermöglichen.

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Nadja Ziebarth

Nadja Ziebarth

BUND-Meeresschutzbüro
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