Windenergie – Der Treiber der Energiewende

Um die Folgen des Klimawandels einzudämmen und damit die biologische Vielfalt weitestgehend zu bewahren, ist der Ausstieg aus der gefährlichen Atomkraft und den dreckigen fossilen Energien – allen voran der Kohle – unabdingbar. Für den BUND ist der ökologisch verträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien daher von zentraler Bedeutung für die künftige Energieversorgung. Nur, wenn die Erneuerbaren möglichst schnell einen großen Teil unserer Stromversorgung übernehmen, können wir auf fossile Energieträger und Atomkraftwerke verzichten.

Mehr Strom aus Windenergie zu erzeugen hat daher für eine zukunftsfähige Energieversorgung eine zentrale Bedeutung. Der hohe Stellenwert der Windenergie ergibt sich bereits daraus, dass sie im ganzen Land verfügbar ist. Dies gilt nicht nur für Deutschland, sondern weltweit. Zwei Prozent der Landesfläche reichen aus, um bis zu 400 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr zu erzeugen – dies entspricht etwa 75 Prozent des heutigen Stromverbrauchs.

  • Windkraft ist besonders flächeneffizient. Die Bodenversiegelung durch die Anlagen ist minimal und nach 20 bis 30 Jahren können sie ohne bleibende Schäden und Strahlen- oder Giftmüllprobleme wieder abgebaut werden.
  • Windenergie an Land ist mit etwa 5 bis 10 ct/kWh Herstellungskosten zudem die preiswerteste Form von Strom aus erneuerbarer Energien.
  • Die Anlagen holen die für ihre Herstellung nötige Energie in ca. 5 Monaten wieder herein.
  • Darüber hinaus erzeugt eine Windenergieanlage während ihrer Laufzeit bis zu 40 Mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung benötigt wird.
  • Windräder zu errichten ist erschwinglich. Sie können kooperativ von Genossenschaften, Stadtwerken oder Eigentümergemeinschaften betrieben werden
  • Rund 80 Prozent der Windenergieanlagen sind in Hand von "kleinen" Betreiber*innen. Hinter einem Großteil der Windräder stehen Tausende von Eigentümer*innen – und nicht die Großkonzerne.
Oft ein Spektakel: der Bau von Windkraftanlagen.  (aristotoo / via canva.com)

Ausbauziele werden nicht erreicht

Aufgrund des massiven Einbruchs beim Zubau von Windenergieanlagen ist in Deutschland eine Ökostromlücke von mindestens 100 Terawattstunden bis 2030 zu erwarten. Wenn Altanlagen aus der EEG-Förderung fallen, droht sogar ein Nettorückgang der installierten Windenergie-Leistung.

Alle aktuellen Szenarien zur Energiewende besagen jedoch, dass ein Nettozubau von mindestens 4 Gigawatt Windenergie an Land jährlich erforderlich ist, um die gegenwärtigen Ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen. Im Kontext des Pariser Klimaabkommens ist ein deutlich höherer Anteil erneuerbarer Energien von 75 Prozent notwendig, was einem Zubau von 7 Gigawatt brutto jährlich entspricht.

Die Bundesregierung muss jetzt handeln und bestehende Hemmnisse schnellstmöglich abbauen. Die Diskussionen um die Probleme des Windenergieausbau dürfen jedoch nicht auf den Natur- und Artenschutz verkürzt werden. Es gibt Hemmnisse, die konsequent angegangen werden müssen. Hierzu gehören insbesondere die unzureichende Regionalplanung und fehlendes Personal in den Vollzugsbehörden, kaum nachvollziehbare Restriktionen zur Flugsicherung oder ein EEG-Ausschreibungsdesign, das eine Akteursvielfalt und eine bessere Beteiligung von Kommunen und Anwohner*innen behindert.  

Windkraft und Naturschutz

Für den BUND ist es zentral, den Ausbau der Windkraft möglichst naturverträglich zu gestalten. Dabei sehen wir drei Ebenen der Einflussmöglichkeit und der Entscheidungsfindung:

  • Eignungsgebiete für Windkraftanlagen müssen im Rahmen der Landes- und Regionalplanung unter Beteiligung der Umweltverbände identifiziert werden.
  • Wir versuchen alles zu tun, um den Schaden, der durch den Ausbau der Windkraft entsteht, so klein wie möglich zu halten. Der BUND fordert weit über bestehende gesetzliche Regelungen hinausgehend, dass Naturschutzgebiete, Nationalparks und die europäischen Schutzgebiete des Netzwerks Natura 2000 absolut frei von Windkraft bleiben.
  • Auch innerhalb von grundsätzlich geeigneten Flächen braucht es eine genaue Prüfung, wo genau und wie eine konkrete Genehmigung für Windkraftanlagen möglich ist. Dabei geht es z.B. um Abstandsregelungen zur Wohnbebauung, Vorkommen von bedrohten Arten etc. Genehmigungen dürfen hier aus Sicht des BUND nur auf der Grundlage von unabhängigen Gutachten und ggf. mit strengen Auflagen erteilt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Störungen für Mensch und Natur minimiert werden.

Leider stellen wir als BUND fest, dass sich Länderministerien, Windkraftplaner*innen, Kommunen und Genehmigungsbehörden nicht immer an die Bedingungen für einen naturverträglichen Ausbau halten. Dagegen geht der BUND politisch, medial und, wenn nötig und möglich, auch vor Gericht vor. Oft ist es erst vor Gericht möglich, sachgerechte Kompromisse zu finden. Manchmal scheitern wir mit unserem Anliegen einer naturverträglichen Energiewende selbst vor Gericht.

Naturverträglicher Ausbau ist möglich

Trotzdem sind wir überzeugt, dass Naturschutz und die unverzichtbare Energiewende in Einklang zu bringen sind. Wie das gehen kann, hat der BUND mit weiteren Organisationen in einem gemeinsamen Thesenpapier festgehalten. Die Bundesregierung muss Ihre Hausaufgaben machen und Hemmnisse zum Ausbau von Windenergie an Land schnellstmöglich abbauen. 

FAQ: Die BUND-Positionen zum Thema Windenergie und Naturschutz

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Wie steht der BUND zur Nutzung der Windkraft?

Der BUND kämpft seit Jahren für den Atomausstieg und gegen klimaschädliche Kohlekraftwerke. Deshalb engagieren wir uns auch für die Energiewende. Dies bedeutet für uns nicht nur, erneuerbare Energien auszubauen, sondern gleichzeitig auch den Energieverbrauch drastisch zu senken.

Ohne den dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien wird die Energiewende nicht funktionieren können. Wir können in Deutschland vor allem in der Windenergie und der Photovoltaik (Solarenergie) noch deutlich mehr Kapazitäten schaffen. Einen Ausbau um jeden Preis kann es bei der Windenergie allerdings nicht geben, dieser muss gut geplant und ökologisch verträglich gestaltet werden. 

Wie steht der BUND zu Mindestabstandsregelungen zu Wohnbebauung?

Pauschale Mindestabstandsregelungen zu Wohnbebauung (derzeit diskutierte 1000 Meter) führen weder zu mehr Naturschutz noch zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung. Ganz im Gegenteil könnten pauschale Mindestabstände dafür sorgen, dass Windenergieanlagen vermehrt in bisher unzerschnittenen Räumen projektiert werden und verstärkend auf Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz wirken. Das auch die Akzeptanz in der Bevölkerung durch Mindestabstände nicht steigt, zeigen verschiedene Studien. Maßnahmen, die die Akzeptanz deutlich steigern sind hingegen transparente Planungsverfahren, Möglichkeit der Bürgerbeteiligung nicht nur an den Planungsprozessen, sondern auch an den Investitionen und Erträgen der Windkraft.

Der BUND lehnt daher die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung strikt ab, da damit weder mehr Akzeptanz, noch eine Erreichung der Klimaziele gewährleistet ist. Gleichwohl sind auch für die Windenergie die Kriterien der Nachhaltigkeit, des Naturschutzes und des Immissionsschutzes zu berücksichtigen. Wenn diese Kriterien in den Planungsverfahren berücksichtigt werden, lassen sich die Auswirkungen auf Natur und Menschen auf ein Mindestmaß senken.

Vertragen sich Windkraftanlagen mit dem Schutz der Natur?

Windkraftanlagen vertragen sich dann mit dem Schutz der Natur, wenn ihr Standort sorgfältig ausgewählt worden ist und in der Einzelfallprüfung deutlich wird, dass keine erheblichen Schäden zu befürchten sind. Angesichts des Klimawandels, der eine der Hauptbedrohungen unserer biologischen Vielfalt darstellt, können diese Anlagen einen wertvollen Beitrag dazu leisten, die negativen Auswirkungen auf unsere Umwelt zu mindern. 

Unter welchen Bedingungen befürwortet der BUND den Bau von Windkraftanlagen? Wann lehnt er ihn ab?

Generell befürwortet der BUND den Bau von Windkraftanlagen. Es sei denn, dass die Anlagen in einem der Ausschlussgebiete errichtet werden sollen oder im Einzelfall der Schutz von Arten, Lebensräumen und Landschaft Vorrang hat. Auf folgenden Flächen sollen grundsätzlich keine Windräder stehen:

Auch Windkraftanlagen, die zu diesen Flächen nicht den nötigen Mindestabstand einhalten, lehnt der BUND ab. Außerdem darf es keine Genehmigung für Anlagen geben, bei denen erhebliche Eingriffe in lokale Populationen von bedrohten Arten nachweisbar sind, die nicht anderweitig ausgeglichen werden können.

Wie werden Naturschutzbelange beim Bau von Windkraftanlagen berücksichtigt?

Der Schutz der Landschaft, von Lebensräumen und Arten werden in Deutschland bei jedem Bau von Windkraftanlagen durch die zuständigen Behörden geprüft. Außerhalb von entsprechend festgelegten Schutzzonen (s. vorige Antwort) hält der BUND den Bau von Windenergieanlagen, gegebenenfalls nach einer Einzelfallprüfung, auch in folgenden Gebieten für zulässig:

  • Landschaftsschutzgebiete
  • Naturparks
  • Waldgebiete als Prüfzonen, wenn außerhalb der Wälder keine ausreichenden verträglichen Standorte bestehen

Die Auswirkungen auf den Artenschutz müssen zumeist im Einzelfall betrachtet werden; auch außerhalb der oben genannten Gebiete.

Grundsätzlich gilt: Sind Schäden nicht vermeidbar oder durch Artenschutzmaßnahmen zu kompensieren, spricht sich der BUND gegen den Bau von Windkraftanlagen aus.

Sind Windkraftanlagen für Tiere gefährlich?

Windkraftanlagen können für Tiere gefährlich werden, besonders für große Vögel und Fledermäuse. Diese Gefahr ist aber nicht überall gleich hoch, entscheidend ist auch hier die richtige Wahl des Standortes. So kann das Vorkommen bestimmter Tierarten bei der Planung von Windkraftanlagen berücksichtigt werden.

Für eine gute Standortwahl und funktionierende Vermeidungsmaßnahmen zu sorgen ist eine wichtige Aufgabe für den BUND und die Naturschutzverbände bei allen Planungsvorhaben.

Der Bau von Windkraftanlagen sollte zum Beispiel außerhalb der Hauptrouten von Zugvögeln und Fledermäusen liegen, um die Wahrscheinlichkeit der Kollision zu verringern. Sehr effektiv für den Schutz von Fledermäusen können z.B. Abschaltzeiten von Windkraftanlagen sein, zu den Zeiten, zu denen die Fledermäuse auf die Jagd gehen. Auch prophylaktische Abstände zu Vogelhorsten und Variationen in der Höhe der Windkraftanlage können beim Artenschutz helfen. Die fachlichen Empfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten sind eine wichtige Handreichung für die Beurteilung.

Gefährdet der Ausbau der Windenergie den Artenschutz?

Der BUND geht nach heutigem Wissenstand davon aus, dass der Einfluss der Windkraft auf zwei bis vier Prozent der Landfläche Deutschlands bei richtiger Planung nicht ausreicht, um Arten zu gefährden, wenn keine anderen Faktoren die Populationen schädigen. Wer Arten nachhaltig schützen will, muss vor allem:

  • für eine naturverträgliche Landwirtschaft 
  • und für weniger getötete Tiere an Stromleitungen, Autos und Fensterscheiben aktiv werden, 
  • mit mehr Biotopverbund die Zerschneidung der Landschaft überwinden 
  • sowie den Flächenverbrauch stoppen 

und nicht gegen den Ausbau der Windenergie an den richtigen Standorten streiten.

Verhindern Klagen des Artenschutzes den Windkraftausbau?

Klagen verhindern nur dann den Windkraftausbau, wenn fehlerhafte Planung, unzureichende Untersuchungen und falsche Standortwahl bei der Umsetzung von Baumaßnahmen Probleme verursachen und fehlendes Personal und intransparente Verfahren Entscheidungen verzögern.

Die rechtliche Überprüfung von Genehmigungen um die Naturverträglichkeit der Energiewende sicherzustellen, ist ein Eckpfeiler des deutschen Rechtssystems und kein Hindernis der Energiewende. Der BUND distanziert sich ausdrücklich von Artenschutzklagen, die nur der Verhinderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien dienen.

Arbeitet der BUND mit der Windkraftindustrie bzw. mit Windkraftunternehmen zusammen?

Eine Zusammenarbeit oder Kooperation des BUND mit Windkraftunternehmen gibt es nicht. Wenn wir die gleichen Ziele verfolgen, arbeitet der BUND aber selbstverständlich mit dem Bundesverband Windenergie (BWE) oder dem Dachverband, dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), inhaltlich zusammen. So haben wir uns beispielsweise gemeinsam für eine soziale Energiewende, ein dynamisches Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder gegen Kohle- und Atomkraft engagiert.

Nimmt der BUND Geld von Unternehmen an, um den Bau von Windkraftanlagen zu unterstützen?

Nein. Der BUND entscheidet unabhängig und demokratisch über seine inhaltlichen Positionierungen. Auch in konkreten Genehmigungsverfahren positioniert sich der BUND unabhängig und lehnt direkte oder indirekte Zahlungen auch über Vergleiche vor Ort ab.

Unter welchen Voraussetzungen stimmt der BUND Ausgleichszahlungen bei Genehmigungsverfahren oder Klagen zu?

Der BUND schließt Vergleiche nur dann ab, wenn ein Gewinn der Klage aufgrund der vorläufigen Einschätzung, die das Gericht den Prozessparteien abgibt, zu unsicher ist. Für einen solchen Fall lässt sich dann durch einen guten Vergleich mehr erreichen, als wenn die Klage des BUND gänzlich abgewiesen wird. Der Abschluss eines Vergleiches ist immer eine schwierige Abwägungsentscheidung. Der BUND prüft in einem solchen Fall immer ganz genau das Pro und Contra.

Wenn bei einer Klage ein Vergleich zustande kommt, der auch Ausgleichszahlungen vorsieht, setzt sich der BUND dafür ein, dass eine staatliche Stelle (meist die zuständige Naturschutzbehörde) die Aufsicht über den Ausgleich führt. Die finanziellen Mittel dürfen ausschließlich für Maßnahmen verwendet werden, die den beklagten Eingriff kompensieren. Der BUND selbst nimmt keine Gelder (weder direkt noch indirekt) von Windkraftunternehmen an. Der BUND führt auch keine Klagen, mit dem Ziel Vergleichszahlungen zu erreichen. Ziel des BUND ist in solchen Verfahren immer, die im Genehmigungsverfahren zugelassenen Eingriffe in die Natur und die Auswirkungen auf die Umwelt zu verhindern oder wenn dies nicht möglich ist, ausnahmsweise zu minimieren. Der Schaden für Natur und Umwelt soll so gering wie möglich sein und weitestgehend ausgeglichen werden.

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Caroline Gebauer

Caroline Gebauer

Leiterin Energie- und nationale Klimapolitik
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