Die EEG-Novelle 2016 – worum geht es?

Am 8. Juli 2016 haben Bundestag und Bundesrat einen Systemwechsel bei der Förderung erneuerbarer Energien beschlossen. Hier lesen Sie die zentralen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – und die BUND-Kritik daran.

BUND-Protest gegen die EEG-Reformvorhaben am 7.7.2016 vor dem Reichstag, Foto: Jakob Huber / BUND BUND-Protest gegen die EEG-Reformvorhaben am 7.7.2016 vor dem Reichstag  (Jakob Huber / BUND)

Systemwechsel zu Ausschreibungsmodell

Künftig müssen sich die Betreiber von Windparks oder Solaranlagen in Ausschreibungsverfahren um den Bau ihrer Anlagen bewerben. Wer die niedrigsten Vergütungspreise pro Kilowattstunde (kWh) Strom bietet, bekommt den Zuschlag zum Bau. Von Ausschreibungen ausgenommen sind nur kleine Solaranlagen (unter 750 kW). Windkraftanalgen, die von Bürger*innen geplant werden, erhalten etwas verbesserte Bedingungen. Sie müssen im Ausschreibungsverfahren keine immissionsschutz­rechtliche Genehmigung vorlegen, diese können sie später nachliefern. Außerdem erhalten sie die jeweils höchste Vergütung einer Ausschreibung.

  • BUND-Kritik: Der Systemwechsel wird trotz der Verbesserungen Bürgerenergieakteure an den Rand drängen. Das Ausschreibungsverfahren enthält zu viele Hürden für kleine Akteure. Eine dieser Hürden ist die Vertragsstrafe, die Bürgerenergie-Akteure zahlen müssen, falls sie ein Windprojekt nicht verwirklichen können. Windprojekte sind ohnehin mit zahlreichen Unwägbarkeiten bei Planung, Genehmigung und Finanzierung  verbunden. Diese Risiken können zu Zeitverzögerungen oder gar Aufgabe eines Projekts führen. Das Risiko der Strafzahlung bei Nicht-Realisierung eines Projektes wird Bürgerprojekte davon abschrecken, sich an Ausschreibungen zu beteiligen.
  • Ausschreibungen gefährden jedoch nicht nur die Akteursvielfalt der Energiewende in Deutschland: Es ist zudem wahrscheinlich, dass nicht alle Projekte, die in einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten, auch gebaut werden. Nicht-realisierte Projekte werden jedoch in zukünftigen Ausschreibungsrunden nicht nochmal ausgeschrieben. Tatsächlich wird der Systemwechsel hin zu Ausschreibungen also nicht zu einer planbaren Zubaumenge von Erneuerbaren führen – Erfahrungen in Großbritannien und Irland zeigen, dass mehr als die Hälfte der ausgeschriebenen Projekte dort nicht realisiert worden ist. 

Ausbau der Erneuerbaren wird begrenzt

Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch wird bis 2025 auf 45 Prozent gedeckelt. Pro Jahr dürfen bis 2020 nur 2.800 Megawatt (MW) Windstrom an Land ausgebaut werden, und ab 2020 2.900 MW. Auf See dürfen in den Jahren 2012 und 2022 500 MW gebaut werden, 2012 bis 2025 700 MW und 2026 bis 2030 840 MW. Bei Solaranlagen, die größer sind als 750 kW, dürfen jährlich 600 MW ausgebaut werden. Biomasseanlagen dürfen in den Jahren 2017 bis 2019 im Umfang von 150 MW gebaut werden und von 2020 bis 2022 im Umfang von 200 MW.

  • BUND-Kritik: Um einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, müssen die Erneuerbaren in den nächsten zehn Jahren einen deutlich höheren Anteil an der Stromversorgung in Deutschland haben als 45 Prozent. Der Ausbau der Erneuerbaren darf nicht gedeckelt, sondern muss beschleunigt werden.

Synchronisierung des Ausbaus der Stromnetze mit dem Ausbau der Erneuerbaren

BUND-Protest gegen die EEG-Reformvorhaben am 7.7.2016 vor dem Reichstag, Foto: Jakob Huber / BUND  (Jakob Huber / BUND)

Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Erneuerbaren stärker mit dem Ausbau der Netze zu synchronisieren. Der Ausbau der Windkraft in Norddeutschland wird daher gebremst. Es heißt, es gäbe nicht genügend Netze, um den dort produzierten Strom transportieren zu können.

  • BUND-Kritik: Es stimmt, dass schon heute Windparks wegen Überproduktion vom Netz genommen werden müssen. Die Ursache dafür ist jedoch nicht das Überangebot von Windrädern, sondern der überschüssige Kohlestrom, der die Netze verstopft. Anstatt neue Netze zu bauen, beziehungsweise den Ausbau der Erneuerbaren zu deckeln, sollte der Gesetzgeber die Produktion von fossilem Strom schneller reduzieren und so Platz für den  Strom aus erneuerbaren Quellen in den Netzen schaffen. Der Gesetzgeber hat die aktuelle Gesetzesnovelle nicht genutzt, um unklare Vorgaben, wie "Must-run-Vorschriften" zu reformieren und so die Menge von Kohlestrom im deutschen Stromnetz zu reduzieren.

Mehr Ausnahmen für energieintensive Konzerne

Bisher müssen energieintensive Unternehmen nur einen kleinen Teil der EEG-Umlage bezahlen und beteiligen sich so deutlich weniger als Privathaushalte und kleine sowie mittelständische Unternehmen an den Kosten der Energiewende. Der Kreis der Unternehmen, die von der Umlage weitestgehend befreit sind, wurde mit der aktuellen Novelle ausgeweitet: Nun profitieren bereits Unternehmen, die Stromkosten in Höhe von 14 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung haben (bisher: 17 Prozent).

  • BUND-Kritik: Anstatt mehr Unternehmen von den Kosten der Energiewende zu befreien, hätte die Bundesregierung die Zahl derer, die die EEG-Umlage bezahlen, erweitern sollten. Mit den beschlossenen Begünstigungen der Unternehmen steigt die EEG-Umlage laut Berechnungen der Grünen-Bundestagsfraktion für alle anderen um eine Milliarde Euro.

Mieterstrommodell

In der Novelle wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Verordnung zu erlassen, die garantiert, dass MieterInnen für den auf ihren eigenen Dächern produzierten Strom keine EEG-Umlage bezahlen müssen.

  • BUND-Kritik: Es ist gut, dass MieterInnen keine Umlage für den selbst-produzierten Solarstrom zahlen müssen. Gleichzeitig ist es ein Versäumnis des Gesetzes, dass dies nicht in dieser Novelle gesetzlich geregelt wird, sondern per Verordnung später kommen soll. 

Zuschaltbare Lasten

BUND-Protest gegen die EEG-Reformvorhaben am 7.7.2016 vor dem Reichstag, Foto: Jakob Huber / BUND  (Jakob Huber / BUND)

Die Novelle regelt, dass erstmalig Strom nicht ins Netz gespeist werden muss, sondern in Zeiten von überschüssigem Stromangebot auch alternativ genutzt werden kann. Die Möglichkeit der zuschaltbaren Lasten gilt jedoch nur in den von der Regierung definierten sogenannten "Netzausbaugebieten" im Norden Deutschlands. Auch sind die Formen der alternativen Nutzung begrenzt: In erster Linie soll der Strom für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen genutzt werden, und darüber hinaus noch für die Umwandlung von Strom in Wärme.

  • BUND-Kritik: Für die Zukunft der Stromversorgung mit Erneuerbaren ist es entscheidend, dass Flexibilisierungsmöglichkeiten, wie z.B. zuschaltbare Lasten, geschaffen werden. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber diesen Weg nur ansatzweise geht und die zuschaltbaren Lasten nicht im ganzen Bundesgebiet und für alle Formen der alternativen Nutzung, wie z.B. auch für Speicher, ermöglicht. Der Einstieg in Sektorkopplung, also die Verbindung des Stromsektors mit anderen Sektoren wie dem Verkehr, der zukünftig stärker als bisher elektrifiziert sein wird, wird hier noch nicht vollzogen.

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Caroline Gebauer

Caroline Gebauer

Leiterin Energie- und nationale Klimapolitik
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